Hallo zusammen,
mir ist da noch immer etwas nicht klar und leider habe ich in den schon bestehenden Chats auch keine befriedigende Lösung gefunden.
Mitarbeiter arbeitet während KUG statt 8 Stunden pro Tag nur 4 Stunden.
Wenn ich es nun also richtig "erlesen" habe, wären das pro Tag 4 Stunden K und 4 Stunden WK in der Zeiterfassung. Aber ich kann doch nur eine Fehlzeit für einen Tag eingeben ? ! Wenn der Mitarbeiter z.B. 3 Tage krank ist, wie soll ich das dann erfassen ?
Freue mich über eine Rückmeldung.
Viele Grüße S. Kittler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das grüne Plus in der Kalendariumserfassung generiert eine neue Zeile für den gleichen Tag 🙂
Dankeschön ! Diese Lösung war für mich wohl zu einfach 🙈
Hallo s_kittler,
eine kurze Frage zu dem untenstehenden Chat.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich das gleiche "Problem" habe und das hier die Lösung ist:
AN arbeitet normal 6,5h am Tag. Ab April Kug 50%, sprich arbeitet nur noch 3,25h am Tag.
Mitarbeiter ist krank vom 04.-06.04.
Ich hinterlege im Fehlzeiten Kalender
WK 3,25h vom 04.-06.04.
K 3,25h vom 04.-06.04.
Ist dies korrekt?
Und wenn ein Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit ist dann kann ich nur WK 6,5h hinterlegen oder?
Über deine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Meiner Meinung nach ja, unter der Voraussetzung, dass der AN für diesen Zeitraum eine wirksame Vereinbarung unterzeichnet hat.
Vielen Dank!
Guten Abend,
ist mir zwar etwas peinlich, aber ich hab das immer noch nicht richtig verstanden.
Gleiches Beispiel wie oben:
GEHALTSEMPFÄNGER
50 % KUG seit August. Mitarbeiter arbeiten statt 8 Std am Tag nur 4 Std. Mitarbeiter X ist von 06.bis 10.09. krank
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich den gesamten Monat über das Kalendarium eingeben.
Ich erfasse also an allen Tagen (außer der Kranheitswoche) 4 Std mit AS KU und Lohnart 410.
Die Krankwoche pro Tag dann mit
4 Std AS WK
und 4 Std mit AS K
Bei letzterem will das Programm die Stammlohnart 145 bis 147 (Entgeltfortzahlung Stundenbasis).
Wenn ich diese Stammlohnarten nutze, bekomme ich bei der Proberechnung folgenden Hinweis: "das fortgezahlte Arbeitsentgelt kann nicht anhand der Ausfallzeit und des Entgelts nachvollzogen werden, da auch Bezüge mit Lohnarten abgerechnet werden, die "voll erstattungsfähig" geschlüsselt sind. Dies kann zu Rückfragen der KK führen. Prüfen Sie Ihre Eingabe.
Wo um alles in der Welt ist mein Denkfehler?
Ich finde, daran ist gar nichts peinlich, bei mir machen Sie Punkte für Mut!
Leider arbeite ich nicht mit Lodas, mit Lohn und Gehalt erfasst man beim Ausfallschlüssel KU keine Lohnart, leider kann ich nicht sagen, wie das in Lodas zu erfassen ist.
Sicherheitshalber die Nachfrage: Ist der AN auch als Gehaltsempfänger geschlüsselt?
Gibt es außer dem Gehalt noch weitere Vergütungsbestandteile?
Die Krankwoche erfasst du nur mit je 4 Stunden WK.
Wenn ein Gehaltsempfänger ohne Kurzarbeit krank ist, erfasst du ja auch keine Krankstunden für die Kranktage.
Genau so bleibt es auch bei der Kurzarbeit, nämlich dass nur die Kurzarbeitsstunden erfasst werden.
In der Konsequenz bedeutet das aber, da hier an den Kranheitstagen im Normalfall 4 Stunden gearbeitet worden wären, dass der Arbeitgeber Lohnfortzahlung für 4 Stunden zahlt, ohne dass dies von der KK erstattet wird?
Für die Krankheit während KUG, also für die 4 ausgefallenen Stunden, erhält er ja die Erstattung vom Arbeitsamt.
Es muss ein Erstattungsantrag für die Tage, an denen gearbeitet worden wäre, in der Probeabrechnung sichtbar sein.
Ansonsten gibt es irgendein anderes Problem.
... ja, er der Erstattungsantrag ist da. Alles gut.
Vielen Dank für Ihre Antworten!