Hallo,
ein Mitarbeiter ist seit 09.03.2020 Krank. Ab 23.03.2020 wird Kurzarbeit eingeführt.
Ist es richtig, dass der gesamte Zeitraum mit VK Krankengeld/Krankheit vor KUG geschlüsselt werden muss? Bekommt man dann auch eine Auswertung, die zur Krankenkasse geschickt werden kann damit der Mandant das Krankengeld zurückerstattet bekommt?
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