Hallo, ein Mandant von uns möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wegen der Kindebetreuung zu Hause bleiben müssen die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zahlen, soweit so gut. Allerdings möchte der Mandant nicht nur die 67 % zahlen, sondern auf 100 % netto aufstocken (quasi wie es bei KUG die Möglichkeit gibt). Habe dazu schon viel recherchiert, jedoch nichts gefunden, ob das überhaupt möglich ist. Ich hoffe hier eine Antwort zu bekommen. Vielen Dank schon einmal!
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