Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ein Geschäftsführer (100% Gesellschafter/freiwillige Mitgliedschaft KV) hat in seinem Arbeitsvertrag geregelt, dass Entgeltfortzahlung für 42 Tage vereinbart ist. Ab dem 43. Tag steht ihm der Nettoausgleich zwischen Krankengeld und seinem Nettoverdienst zu.
Ich habe mit dem Lodas-Service bereits telefonisch eine eigene Lohnart Krankengeldzuschuss steuer- u. sv-pflichtig angelegt, die ich in den Festbezügen des Geschäftsführers hinterlegt habe. Allerdings musste ich x Probeabrechnungen mit unterschiedlichen Brutto-Festbezügen erstellen, um annähernd auf den Nettodifferenzauszahlungsbetrag zu kommen.
Mir stellt sich nun die Frage, ob es in Lodas möglich ist, den Nettobetrag dieser Differenz einzugeben, der mir dann das richtige Brutto auswirft.
Die Stammlohnart 230 sollte Ihnen hier weiterhelfen.
Vielen Dank für die Antwort, ausprobiert und bei normalen Abrechnungen wahrscheinlich durchaus sinnvoll. Leider ist hier noch die betriebliche Altersvorsorge in der Abrechnung zu berücksichtigen, und dort lässt Lodas die Stammlohnart 230 nicht als Bezugslohnart der Gehaltsumwandlung zu
Das war so nicht ersichtlich. Dann müssten Sie es mal über LOVOR probieren, ob es da funktioniert.
Ich hatte den gleichen Fall und habe auch mit der Datev telefoniert und nur Ärger damit gehabt. Die Datev hat alles eingerichtet und es wurde alles falsch abgerechnet . Der Mandant musste einige TSD Euro Beiträge zuviel zahlen. Soweit nicht mehr als der Nettoausgleich gezaht wird, fällt nur LSt an. Die Datev hat sich zwar bei mir entschuldigt, machen es anscheinend aber immer noch falsch. Die ganzen Korreturen von Nachberchnungen über mehrere Monate sind dann bei mir hängen geblieben, denn dazu war die Datev auch nicht in der Lage.
Hallo Community,
beim Normallohn ist es nicht möglich, den Arbeitgeber-Zuschuss zum Krankentagegeld automatisiert berechnen zu lassen.
Wie Sie richtig beschreiben, kann die Nettolohnart 230 aufgrund der Gehaltsumwandlung nicht verwendet werden.
Es bleibt lediglich die Möglichkeit, den Zuschuss über die Probeabrechnung zu errechnen.
Prüfen Sie bitte auch, ob weitergewährte Arbeitgeberleistungen erfasst werden müssen.
@dysmania: Gern prüfen wir Ihren Fall noch einmal eingehend. Wenden Sie sich dazu bitte über einen weiteren Servicekanal an uns.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
mein Fall ist aus 2018/2019 und muss nicht mehr durch die Datev geprüft werden. Hatte ich durch die Datev abrechnen lassen und war falsch. Es geht lediglich darum, dass hier von der Datev eine steuer- und sv-pflichtige Lohnart vorgeschlagen wird.
Soweit der AG-Zuschuss zum Nettoausgleich nicht mehr als 50€ übersteigt, ist der Zuschuss nicht sv-pflichtig. Das gilt auch für PKW-Nutzung u.s.w.
Das die Datev solche Sonderfälle nicht automatisch umsetzen kann, wurde mir bei Prüfung des Falls dann auch klar.
Mfg