Hallo,
ein Geschäftsführer mit Gehalt soll einen Zuschuss zum Krankengeld erhalten. Da ich das nun zum ersten Mal rechnen muss, mag ich auch keine Fehler in der Berechnung haben.
der Fall sieht wie folgt aus.
Gehalt 4.055,30
1 Prozent 471,00
Fahrten W-A 282,60
Direktvers AG 146,00
bAV 85,00
bAV Umwand -85,00
AG Anteil 15,00
Netto 3.013,56
- Auto -753,60
Auszahlung 2.174,96
Meldung an die KK:
Angaben zum fortgezahlten Brutto 753,60 (Dienstwagen)
lfd. Brutto 4808,90 (inkl. 753,60 EUR Dienstwagen)
lfd. Netto 2970,69
Rückmeldung der KV zur Höhe der Krankengeldes:
Brutto 2.625,60
Netto 2.235,30
Laut Datev (Dokument 5303170) kann wie folgt berechnet werden:
Vergleichsnetto vor AU 3.013,56
- Netto Krankengeld 2.235,30
=Möglicher SV frei 778,26
Also hätte ich bei der Aufstockung noch 24,66 (778,26-753,60) sv-freien Zuschuss und der Rest ist wieder sv-laufender Zuschuss mit der Lohnart 3310? Welche Lohnart nehme ich für einen sv-freien Zuschuss?
Ist das nun richtig gedacht oder muss ich irgendwo was ändern?
Sobald ich einen sv-pflichtigen Zuschuss habe, gibt es auch wieder eine neue Meldung über das fortgezahlt laufende Entgelt. Käme es dadurch zu einer Neuberechnung des Krankengeldes?
Über ein Feedback würde ich mich freuen.
Schönen Feierabend.
Hallo,
wenn Sie den Krankengeldzuschuss mit der DATEV-Standardlohnart 3310 abrechnen, überprüft Lohn und Gehalt automatisch, bis zu welchem Betrag der Zuschuss SV-frei abgerechnet werden kann. Der übersteigende Betrag wird SV-pflichtig abgerechnet.
Wird eine neue EEL-Bescheinigung erstellt und übermittelt, kann es u. U. zu einer Neuberechnung des Krankengeldbezugs kommen. Um dies im Vorfeld zu klären setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung.