Liebes Forum,
eine MA bekommt für einen Tag im Monat Krankengeld. Der Bruttobetrag für einen Tag wird entsprechend vom laufenden Gehalt abgezogen. Die Entgeltumwandlung, die ja jeden Monat gleich hoch ausfallen soll, bleibt davon unberührt und erscheint wie jeden Monat + und - unterhalb des Bruttogehalts. Das ist doch richtig, oder? "Das laufende Brutto tatsächlich enthält die betriebliche Altersvorsorge" heißt es im Hinweisprotokoll".
Danke für Hilfe!
Hallo,
in Ihrem Fall ist alles in Ordnung. Die bAV wird durch den einen Kranktag nicht gekürzt/verändert.
Gruß
C. Rohwäder