Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation.
Arbeitnehmerin - Gehaltsempfängerin ist seit dem 01.04.2020 zu 100% in Kurzarbeit.
Vom 06.04.2020 ist sie Krank.
Ich habe also in der Zeit vom 01.04.2020 normal Kurzarbeitergeld abgerechnet (410),
danach ab dem 06.04.2020 Krankengeld/Kug (413).
Die Arbeitnehmerin ist im Mai weiterhin krank bis 19.05.2020.
Zum 17.05.2020 endet die 6 wöchige Lohnfortzahlung. Ab dem 18.05.2020 habe ich die Unterbrechung geschlüsselt.
Was muss ich für den Mai erfassen? Im Moment erhalte ich keine Abrechnung.
Ich bitte um Hilfestellung, danke!
Viele Grüße
Gisela Thordsen
Hallo Gisela Thordsen,
bei der geschilderten Konstallation, ist der Arbeitnehmer während dem KuG Gewährungszeitraum erkrankt. Die von Ihnen gebuchte Lohnart 413 wird jedoch nur bei Krank vor KuG verwendet. Der KuG Gewährungszeitraum beträgt immer einen ganzen Monat.
Bitte beachten Sie hierzu diesen Beitrag. Die Konstellationen Krank vor KuG und Krank während KuG sind auch im Dokument 5303311 erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG