Hallo zusammen, ich habe folgende Situation. Arbeitnehmerin - Gehaltsempfängerin ist seit dem 01.04.2020 zu 100% in Kurzarbeit. Vom 06.04.2020 ist sie Krank. Ich habe also in der Zeit vom 01.04.2020 normal Kurzarbeitergeld abgerechnet (410), danach ab dem 06.04.2020 Krankengeld/Kug (413). Die Arbeitnehmerin ist im Mai weiterhin krank bis 19.05.2020. Zum 17.05.2020 endet die 6 wöchige Lohnfortzahlung. Ab dem 18.05.2020 habe ich die Unterbrechung geschlüsselt. Was muss ich für den Mai erfassen? Im Moment erhalte ich keine Abrechnung. Ich bitte um Hilfestellung, danke! Viele Grüße Gisela Thordsen
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