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Krankengeld bis 03.01.21 / Jahresmeldung aus DATEV ab 01.01.21

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letzte Antwort am 14.04.2022 16:05:05 von Vanessa_Mertel
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Hayen
Aufsteiger
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Hallo Zusammen, 

 

ich habe ein Problem mit einer in Lodas erstellten Jahresmeldung für 2021. Wir hatten im letzten Jahr einen neuen  Mandanten zum 01.01.2021 übernommen. Eine Mitarbeiterin war bis zum 03.01.21 im Krankengeld.

Erfasst haben wir in Lodas: 

 

Eintrittsdatum 01.01.2021

Fehlzeiten - 01.01.21 - 03.01.21 Krankengeld

Die Jahresmeldung wurde von DATEV aus vom 01.01. - 31.12.2021 erstellt.

Die Krankenkasse möchte, dass wir diese Jahresmeldung stornieren und erst ab 04.01.2021 erstellen. 

Wie muss ich das in DATEV einstellen? 

tbehrens
Fachmann
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Du sagst der Mandant wurde übernommen. 

 

War der AN zum 01.01.2022 tatsächlich angefangen und war die erste 3 Tage gleich krank und wegen der 4-Wochen-Frist im Krankengeld oder war der AN schon zuvor beschäftigt und hat zum 03.01.2022 die 6-Wochenfrist rum?

 

Wenn er erst zum 01.01.2022 angefangen ist, welchen Unterbrechungsgrund hast du angegeben? Es gibt den Unterbrechungsgrund "Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung", dann korrigiert Lodas automatisch. 

 

Wenn der Mandant übernommen wurde, also der AN durch den AG oder ein anderen StB abgerechnet wurde, muss das tatsächliche Eintrittsdatum erfasst werden.

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Hayen
Aufsteiger
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Der AN war vorher schon im Unternehmen, das Ersteintrittsdatum 01.03.2007 ist erfasst.
Ebenso, dass er bis zum 03.01. im Krankentagegeld ist.  

 

Ich hab die Jahresmeldung nun über svnet korrigiert, würde aber für die Zukunft wissen, wie ich es in DATEV anders hätte machen können, so dass die Jahresmeldung gleich vernünftig raus geht. 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


durch die Übernahme des Mandanten - vermutlich ohne Mandantenübertrag im Rechenzentrum - erkennt das Programm nicht, dass sich der Mitarbeiter bereits längere Zeit im Krankengeld befindet.


Über LODAS wird eine Unterbrechungsmeldung erst dann erstellt, wenn eine Personalnummer länger als einen Kalendermonat unterbrochen ist. Nur wenn eine Unterbrechungsmeldung erstellt wurde, wird der Zeitraum der darauf folgenden Jahresmeldung beeinflusst.


Dies ist in Ihrem Fall leider nicht möglich.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.04.2022 16:05:05 von Vanessa_Mertel
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