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Krank während Kurzarbeit Resturlaub

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letzte Antwort am 21.09.2023 14:22:29 von Sabrina_Simmerlein
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sschu
Einsteiger
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Ich hätte folgende Frage, da ich dazu keine Antwort gefunden habe:

 

Wenn man während der Kurzarbeit KRANK wird, bekommt man für die geplanten Arbeitstage ja die Krankentage (Lohnfortzahlung) bezahlt und für den Tag an dem die Kurzarbeit geplant ist, auch nur die Kurzarbeit bezahlt. Die Erkrankung ist neu und lag noch nicht vor der Kurzarbeit vor.

 

Bevor man Kurzarbeitergeld bekommt, sollten ja auch die Resturlaubstage - statt Kurzarbeitergeld - abgebaut/abgerechnet werden.

 

Soweit ist das ja auch alles klar.

 

Was ist denn, wenn jemand länger KRANK wird und noch Resturlaubstage vorhanden sind? Dann bekommt man ja für die normalen geplanten Arbeitstage (bei uns Montag - Donnerstag) die Lohnfortzahlung bezahlt und für den Kurzarbeitertag (bei uns Freitag) muss man dann erst den Resturlaub eintragen bzw. abbauen? Oder kann/muss man in so einem Fall für den Freitag Kurzarbeit abrechnen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

 

tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
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Resturlaub ist nicht gleich Resturlaub. Verpflichtend ist der Vorjahresurlaub also 2022er vor KUG zu nehmen. Wurde Urlaub bereits geplant (Jahresurlaubsplaner) ist dieser entsprechend zu gewähren. Zum Jahresende muss der Resturlaub des lfd. Jahres vor KUG genommen werden.

 

Der AG kann den AN nicht zwingend jetzt Urlaub zu nehmen, weil KUG ist, wenn der Urlaub z. B. für November geplant wurde. Dann erhält der AN KUG. Spätestens wenn KUG bewilligt wurde, sollte dann ein Jahresurlaubsplanung erstellt werden, damit sichergestellt wird, dass der Jahresurlaub bis zum Jahresende genommen wird.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 

Bitte halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der Agentur für Arbeit.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sschu
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Folgende Info habe ich von der Agentur für Arbeit bekommen:

 

"Der erkrankte Mitarbeiter kann während der Krankheit Kurzarbeitergeld bekommen (an dem Tag, an dem Kurzarbeit eingeplant wurde) und der nichtverplante Urlaub aus dem laufenden Jahr kann nach der Genesung (statt Kurzarbeitergeld) verwendet werden. Eine Verpflichtung unsererseits gibt es dazu nicht".

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
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Hallo,


in unserem Dokument 5303311 finden Sie mehrere Beispiele, wie die Erkrankung des Arbeitenden in Verbindung mit Kug abgerechnet werden kann.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.09.2023 14:22:29 von Sabrina_Simmerlein
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