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Krank während Kug Wochenende Lodas

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letzte Antwort am 04.01.2021 13:00:45 von AMayer
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Helener_r
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo liebe Community,

 

leider habe ich zu meiner Frage keine Antwort gefunden.

 

Wenn ich krank während Kug einpflege, gebe ich im Kalendarium die Wochentage ein

 

Beispil:

 

Kurzarbeit 01.04-30.04.20

Krank vom 16.04.20-21.04.20

 

Kalendarium:

 

16.04.20 krank während Kug 410

17.04.20 krank während Kug 410

 

20.04.20 krank während Kug 410

21.04.20 krank während Kug 410

 

alle anderen Tage nur Kug 410

 

18. und 19.04.20 gebe ich nichts ein, weil es Wochenende ist und üblicherweise nicht gearbeitet wird.

 

Das Programm schmeißt mir aber dann für die zwei Wochenendtage AAG-Anträge raus. Meiner Meinung nach ist das nicht richtig. 

 

Muss ich für den 18 und 19.04.20 ebenfalls den Ausfallschlussel WK und 410 benutzen, trotz Wochenende? Oder weder noch.

 

vielen Dank im Voraus.

 

 

 

 

coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 7
841 Mal angesehen

Hallo,

 

ich gehe davon aus, dass es sich um einen MA mit Festlohn handelt.

 

Wie würden Sie denn die Fehlzeit ohne KUG abrechnen ? Wahrscheinlich mit LFZ für 6 und nicht für 4 Tage, oder?

 

Als Fehlzeit haben Sie wahrscheinlich  "Krank 16.04. - 21.04." erfasst, sodass LODAS nun auch für den 18. und 19.04. Eingaben mit den Schlüssel 410 erwartet, was auch richtig ist.

 

Gruß

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 7
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Hallo,


das Sie einen Erstattungsantrag für Samstag und Sonntag erhalten, liegt an der hinterlegten Umrechnungsformel.

 

Prüfen Sie diese unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit bzw. Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit im Feld Umrechnung der Festbezüge.


Bei der Umrechnungsformel Betrag x zu bez. Arbeitstage / mtl. Arbeitstage wird kein Erstattungsantrag für das Wochenende ausgegeben. Alternativ können Sie die Fehlzeit ohne das Wochenende erfassen oder die Kug-Stunden über die Standardtabelle buchen und nicht über das Kalendarium. Bei der letzten Variante wird eine Fehlermeldung, dass der AAG-Antrag nicht erstellt werden kann, auf dem Fehler-/Hinweisprotokoll ausgegeben. Diese kann in diesem Fall ignoriert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Helener_r
Beginner
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Nachricht 4 von 7
790 Mal angesehen

Vielen Dank @coester  und @Kristin_Frohmeyer . Habe die Umrechnungsformel geändert und jetzt ist es so wie ich es wollte.

 

Sonnige Grüße

 

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mach15
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Community,

 

ich habe das gleiche Problem, dass Lodas mir einen LFZG-Antrag für einen freien Tag erstellt. Die Umrechnungsformel habe ich umgestellt. Gibt es noch eine Einstellung die in diesem Zusammenhang beachtet werden muss?

 

vielen Dank im Voraus

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 7
716 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn ich Sie richtig verstehe wollen Sie einen freien Tag, an dem ansonsten nicht gearbeitet würde,

von der Berechnung ausschließen, oder?

 

Wenn es beispielsweise immer der Dienstag ist, müsste das funktionieren, indem Sie unter

Personaldaten -> Arbeitszeiten -> Regelmäßige AZ den Dienstag in der wöchentlichen AZ auf 0 setzen.

 

Ansonsten: Personaldaten -> Arbeitszeiten -> Soll-Arbeitszeit die betreffenden KW´s schlüsseln.

 

Aber mal eine andere Frage: Haben Sie bisher - d.h. ohne Kurzarbeit - diese Tage auch immer bei der LFZ gekürzt ? 😉

 

Gruß

 

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AMayer
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
441 Mal angesehen

Hallo coester,

 

nein, das klappt leider auch nicht.

Ich hatte den Fall jetzt erst.

Eine Teilzeitkraft arbeitet nur Mo, Di, Do, Fr.

Ist in den Arbeitszeiten so eingegeben. Sprich am Mi sind 0 Stunden vermerkt.

Trotzdem hat mir Lodas pro Woche 3 Tage Lohnfortzahlung berechnet: Mi, Sa, So.

 

Wobei ich eigentlich auch dachte, dass wir es deswegen so genau eingeben müssen, damit Lodas dies auch richtig berechnet...

 

Ich habe nun die Umrechenformel geändert und schon wurde der Antrag storniert.

 

Ich werde nun alle Mandanten nochmals genau prüfen, nicht dass dies öfters vorkam...

 

Zu Ihrer anderen Frage: 

Wenn ohne KUG die ganze Woche krank war, ist dies ja egal.

Nur wenn zum Beispiel Mo-Mi krank wäre, ist es interessant.

 

Die andere Umrechenformel ist bei uns seit 2004 so hinterlegt.

Ich hoffe doch stark, dass dies bei der normalen Lohnabrechnung immer gepasst hat...

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letzte Antwort am 04.01.2021 13:00:45 von AMayer
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