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Krank vor und während KUG: falscher Zeitraum im U1 Erstattungsantrag

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letzte Antwort am 26.06.2024 11:12:37 von wkläver
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wkläver
Einsteiger
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Hallo,

ich habe eine Frage zur Eingabe der Krankheitszeiten i. Z. mit KUG:

Der Krankheitszeitraum des Mitarbeiters war vom 11.01.-16.02.2024. Die Kurzarbeit begann am 01.02.2024 und betrug für den Zeitraum 01.-12.02.2024  100% Ausfall, danach sollte voll gearbeitet werden. Meine Eingaben im Kalender sind:

 

11.-31.01.2024: K

01.-12.02.2024: VK

13.-16.02.2024: K

17.-31.01.2024: 1

 

Durch die Datev wurde ein Antrag auf Erstattung U1 gestellt für den Zeitraum 01.-16.02.2024, in dem aber nur für 4 Arbeitstage (13.-16.02.2024) der Ausfall enthalten ist. Ich habe den Sachverhalt der Krankenkasse bereits schriftlich erläutert, diese besteht jedoch auf einen korrigierten Antrag mit dem Zeitraum 13.-16.02.2024. Was muss ich korrigieren, damit ich diesen Antrag erstellen kann?

Die Erstattung der Krankengeldzahlung für den Zeitraum 01.-12.02.2024 ist übrigens bereits von der Krankenkasse in der richtigen Höhe erfolgt.

 

Vielen Dank im Voraus

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,


das ist so korrekt. Der AAG-Antrag wird für den Zeitraum 01.02. – 16.02.2024 erstellt. Hier wird jedoch nur das fortgezahlte Entgelt für den Zeitraum bescheinigt, für den der Ausfallschlüssel „K“ gebucht wurde.


Bei der Zeitraumbuchung mit Ausfallschlüssel „VK“ ermittelt Lohn und Gehalt ein Krankengeld bei Kug, das mit der Lohnart 5020 auf der Brutto/Netto-Abrechnung ausgewiesen wird. Dieses ausgezahlte Krankengeld i. H. des Kurzarbeitergeldes wird von der zuständigen Krankenkasse auf Antrag des Arbeitgebers erstattet. Diese Erstattung findet außerhalb der Lohnabrechnung und nicht über das AAG-Verfahren statt. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie von der zuständigen Krankenkasse.


Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 5303312 – Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen – Beispiele für Lohn und Gehalt.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wkläver
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort Frau Preuß,

 

nur leider bemängelt die Krankenkasse, dass der AAG-Antrag für den Zeitraum 01.02.-16.02.2024 und nicht nur für den Zeitraum 13.-16.02.2024 erstellt wird. Man behaart auf einen Korrekturantrag. Die Richtigkeit des ermittelten Betrages wird nicht beanstandet. Auch das ausgezahlte Krankengeld wurde bereits von der Krankenkasse erstattet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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letzte Antwort am 26.06.2024 11:12:37 von wkläver
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