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Krank innerhalb der ersten 4 Wochen nach Arbeitsbeginn während KUG

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letzte Antwort am 11.02.2021 16:06:49 von Flitze0815
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andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen, 

 

folgender Sachverhalt. 

 

AN ist innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt während Kurzarbeit Krank.

 

Wie wird das ganze in Lodas geschlüsselt bzw. in den Fehlzeiten eingegeben, dass eine richtige Abrechnung erstellt wird. 

 

Ohne KUG wäre ja Krank bei Eintritt ohne EFZ als Grund bei den Fehlzeiten zu erfassen. 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
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@andi1989  schrieb:

 

 

Ohne KUG wäre ja Krank bei Eintritt ohne EFZ als Grund bei den Fehlzeiten zu erfassen. 


Nein, die Fehlzeit gilt nur, wenn der Mitarbeiter VOR der Aufnahme der Beschäftigung erkrankt ist und daher keinen Anspruch auf Krankengeld hat.

 

Erkrankt ein Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Wochen, ist die Fehlzeit "Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur" zu nutzen. Und dies müsste bei KUG ähnlich sein - der Mitarbeiter hat Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Ich würde dies aber noch mal mit der KK vorab klären.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

andi1989
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
486 Mal angesehen

@Uwe_Lutz Okay sind diese Stunden dann

bei dem Soll und Ist Entgelt zu berücksichtigen? 

Also die Krankstuden mal dem Stundenlohn? 

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
464 Mal angesehen

bei Unterbrechung werden die Stunden bei der KUG-Berechnung automatisch dem Soll und Ist zugerechnet (s. Soll-/Ist-Berechnung)

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 11.02.2021 16:06:49 von Flitze0815
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