Liebe Community,
ich habe hier einen selten vorkommenden Fall und bitte um kurzfristige Hilfe:
Ein Mitarbeiter erkrankt in den ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses, und zwar am 16. Tag. Die AU-Bescheinigung wird für acht Tage ausgestellt.
Wenn der Mitarbeiter VOR Arbeitsantritt erkrankt, würde ich als Fehlzeit den Zeitraum vom 16. an erfassen. Er bekäme dann für die ersten 15 Tage Gehalt und für den 16. Tag bis zum Ende der AU Krankengeld. Richtig?
Nun ist der Mitarbeiter allerdings NACH Arbeitsantritt erkrankt, hat also am ersten Krankheitstag noch ein paar Stunden gearbeitet. Welchen Fehlzeitenbeginn gebe ich nun ein?
a) Den 16. (mit Haken bei "am ersten Tag der AU wurde (teilweise) noch gearbeitet")?
oder
b) Den 17.
Eine zweite Frage:
Welchen Anspruch hat der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber?
c) Anspruch auf Gehaltszahlung bis einschließlich 15. und ab 16. Anspruch auf Krankengeld?
oder
d) Abspruch auf Gehaltszahlung bis einschließlich 15. plus für die gearbeitete Zeit am 16. sowie ab 17. Anspruch auf Krankengeld? Für die Arbeitszeit, die aufgrund der Erkrankung am 16. ausfiel, hat er also weder gegen den Arbeitgeber noch gegenüber der Krankenkasse, Ansprüche?
Vielen Dank für´s Lesen und Mitdenken.
Vielen Grüße
Liebe Community,
ich habe die Antworten auf meine Fragen nun bereits selbst gefunden. Bei Gelegenheit werde ich sie hier einstellen.
VG
Stichwort Bruchtag
DATEV-Dok. 1021671 Kap. 5
Bei Erkrankung nach Arbeitsbeginn muss der AG den ganzen Tag bezahlen. Auch in den 4 Anfangswochen, auch bei Betriebsunfall ...
(Nimm normale Lohnart oder Gehalt; keine LFZ!, denn die würde einen Erstatttungsantrag auslösen.)
Er bekommt allerdings keine Erstattung per AAG. Die gibt es immer erst ab dem folgenden, vollen Krankheitstag.
Für die Zahlung durch die Krankenkasse gilt diese Regel ebenso: Den Bruchtag bezahlt der AG im Ganzen; ab dem ersten vollen Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse die Weiterzahlung (statt der AG). Bis die 4 Anfangswochen um sind.
Im obigen Beispiel ist der Bruchtag der 16., und der erste volle Kranktag ist der 17.
Also volles Gehalt bis einschl. 16., einschließlich der ausgefallenen Stunden.
Dann Krankengeld ab 17. bis 28. Tag (falls die Erkrankung so lange dauert)
Dann 42 Tage LFZ, falls die Erkrankung noch weiterhin andauert. Keine Gnade für den AG ...