Hallo Zusammen,
ich komme gerade nicht weiter.
Eintritt 15.07.22
Krank 15.07.22 bis 24.07.22
Wie Schlüssel ich das in den Fehlzeiten?
Ich dachte mit Krank bei Eintritt ohne Entgelt.f. aber das ist wohl falsch, so erhält der AN kein Krankengeld.
danke
Man muss hier doch unterscheiden, ob die Arbeit am 15.7. aufgenommen wurde, dann beginnt das Beschäftigungsverhältnis auch am 15.7. oder ob der AN vor Arbeitsaufnahme krank war, dann beginnt das Beschäftigungsverhältnis am 25.7.
Im ersten Fall ist direkt Krankengeld zu schlüsseln.
Im zweiten Fall Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung. Die Anmeldung erfolgt dann zum Ende der Fehlzeit.
Ob der AN Krankengeld erhält, müsste er wohl selbst mit der KK klären.
@AnnePa1 schrieb:Ich dachte mit Krank bei Eintritt ohne Entgelt.f. aber das ist wohl falsch, so erhält der AN kein Krankengeld.
Das ist grundsätzlich richtig. Ein Krankengeldanspruch aus der aktuellen Beschäftigung besteht nur, wenn bereits ein Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Ansonsten hängt es davon ab, wie der Mitarbeiter vorher versichert/beschäftigt war.