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Krank, Feiertag KUG Kalendererfassung Gehaltsempfänger

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letzte Antwort am 01.04.2020 14:02:20 von Selina_Heubeck
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KP
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich würde gern wissen wie ich richtig WK, VK und ggf. FK im Kalender erfasse.

 

Wir haben in bestimmten Bereichen Kurzarbeit mit 30% und 50% eingeführt.

 

Bsp.: Bei einem AN mit 40h habe ich 5,60 Stunden KU_Ausfall

 

Ich pflege somit ihm Kalender KU mit Stunden 5,60 ein. An Feiertagen würde ich das KU nicht erfassen, ist es da notwendig FK zu erfassen? Meiner Meinung nicht, da er für Feiertag sein volles Entgelt erhält.

Aber bei Urlaub erfasse ich ja auch schließlich U und bei Krank K, bei keiner Kurzarbeit.

 

Bei Krank:

WK und FK habe ich auch nur mit 5,60 Stunden erfasst oder müssen die mit voll 8 Stunden erfasst werden bzw. Unterteilung 2,40 Stunden K und 5,60 WK/VK?

 

Wann erfasse ich VS oder FG im Kalender?

 

Ich werde nicht wirklich schlau, habe das Lernvideo geschaut und auch schon sämtliche Materialen gelesen und die Community durchgestöbert, da wird von Stundenlohnempfänger geredet und immer VOLL KUG.

 

Ich bedanke mich im Voraus und wünsche ein angenehmes Wochenende.

 

Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Passig

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Frau Passig,


vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben unsere für Sie bereitgestellten Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld durchzuarbeiten. 


Im Dokument 5303312 ab Punkt 6 finden Sie alle relevanten Informationen zum Erfassen der jeweiligen Ausfallschlüssel.

 

Tatsächlich gibt es mittlerweile zahlreiche Beiträge zu diesem Thema in unserer Community. 


Benötigen Sie individuelle Unterstützung bei der Erfassung und Abrechnung von Kurzarbeit, so wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns. Gerne helfen wir Ihnen bei individuellen Fragen weiter. 


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

 

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KP
Beginner
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Nachricht 3 von 4
1013 Mal angesehen

Liebe Raciborska,

 

das Problem ist ja, dass sich das Dokument wie auch die ganzen Beiträge in der Community, ich lese jeden Tag, nicht meine Frage beantwortet, ob meine Schlüsselung bei einem Nicht VOLL Kug und nicht Lodas Programm und nicht Stundenlohnempfänger richtig ist.

 

An welchen Servicekanal soll ich mich denn wenden?  Mit Datev habe ich auch bereits telefoniert, da die  Kollegin leider noch nicht in KUG geschult war, hat sie mich an den Baulohn verwiesen, aber der Baulohn war nicht erreichbar.

 

Deshalb habe ich die Hoffnung, dass mein Beitrag in der Community beantwortet wird.

 

Ganz lieben Gruß

Katrin Passig

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
945 Mal angesehen

Hallo Frau Passig, 


ich verstehe Ihren Unmut. Genau wie Sie beschäftigen wir uns gerade intensiv mit dem Thema Kurzarbeit und möchten unsere Kunden hierbei bestmöglich unterstützen. Durch die Anfragen zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld steigt das aktuelle Serviceaufkommen und es kommt zu längeren Wartezeiten. Wir bitten Sie hier um etwas Geduld.   


Die Unterstützung und Hilfe untereinander ist in unserer Community derzeit enorm. 
Kann Ihr Beitrag dennoch nicht durch die Mithilfe anderer geklärt werden und auch die Dokumente helfen Ihnen derzeit nicht weiter, bedarf der Sachverhalt einer individuellen Klärung.


Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit unserem Programmservice für Lohn und Gehalt auf. 
Erreichbar sind wir unter der Rufnummer 0911 / 319 - 35600  oder schriftlich über den Servicekontakt

 

Nachfolgend finden Sie hier unsere aktuellen Info-Dokumente zum Thema Kug:

1008688 - Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen
1021894 - Kurzarbeitergeld: aktuelle Änderungen
1008731 - Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Corona-Virus
5303312 - Kurzarbeitergeld erfassen (Beispiele für Lohn und Gehalt)


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.04.2020 14:02:20 von Selina_Heubeck
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