Liebe Alle,
einem Mitarbeiter müssen aufgrund eines Pfängungsvorganges Bearbeitungskosten (von Seiten der Firma, bei der er angestellt ist) berechnet werden. Ich soll den Bruttobetrag der Kosten einfach vom Nettolohn abziehen). Müsste aber nicht auch streng genommen eine Rechnung an ihn ausgestellt werden mit RG Nr und die Umsatzsteuer entsprechend ausgewiesen und abgeführt werden? Um Personnel Receivables dürfte es sich hierbei schließlich nicht handeln, sondern um eine gewöhnlich Ausgangsrechnung an eine Privatperson, richtig?
Danke für Anregungen!!
Meiner Kenntnis nach ist solch ein Abzug nicht statthaft - wie ich mal lernte nicht mal dann, wenn es im Arbeitsvertrag steht - so die Rechtslage dahingehend weiterhin besteht.
Ah verstehe - wo kann man das nachlesen?
Gute Frage: Kommuniziert wurde es von einer RA-Dozentin im Bereich Arbeitsrecht. Leider ist das schon eine Weile her und ich bin nicht sicher, ob ich die Begründung noch mal ausgraben kann - sorry.
Aber vielleicht gibt es im Forum Expertenwissen dazu?
Habe nebenbei folgendes gefunden:
Darüber hinaus hat das BAG (Urteil v. 18. Juli 2006 – 1 AZR 578/05) entschieden, dass der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer für die Bearbeitung einer Pfändung keine „Bearbeitungsgebühr“ verlangen kann. Entgegenstehende Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung sind unwirksam.
Sehr interessant. Herzlichen Dank!
Gern geschehen 🙂
@TN schrieb:Entgegenstehende Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung sind unwirksam.
Ist dies denn auch schon für Regelungen im Arbeitsvertrag entschieden?
In dem zitierten Urteil ging es ja erst einmal um Betriebsvereinbarungen und die Frage, ob es eine Erstattungspflicht im Rahmen eines Schadensersatzes gibt. Beides wurde vom BAG verneint. Aber eine Aussage zu Regelungen im Arbeitsvertrag hat das BAG gerade nicht getroffen.
In der Fachliteratur wird dies von unterschiedlichen Anwälten unterschiedlich gesehen. Aber eine Gerichtsentscheidung (insbesondere des BAG) wäre natürlich hilfreich...
Viele Grüße
Uwe Lutz