Guten Morgen,
wenn ein Mitarbeiter in der Regel eine arbeitstägliche oder monatliche Kost und Logis erhält, muss diese dann auch bei
Urlaub/Krank gewährt werden? Bei meinen Recherchen bin ich hierzu nicht fündig geworden.
Vielen Dank.
Guten Morgen,
hier müsste es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, ob Kost und Logis weiter gewährt werden.
Aus Praxis würde ich sagen, dass die Unterkunft während einer Krankheit oder während eines Urlaubs wahrscheinlich noch zur Verfügung steht. Der Arbeitnehmer wird da ja noch Sachen haben bzw. bei Krankheit vielleicht noch wohnen.
Die Kost könnte natürlich, insbesondere bei Urlaub, mangels Anwesenheit wegfallen.
Inwieweit der Arbeitgeber in der Zeit des Wegfalls einen finanziellen Ausgleich leisten muss, sollte vorher arbeitsvertraglich geregelt werden. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, dieses gilt auch für Sachbezüge.
Viele Grüße
T. Reich