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Korrekturabrechnung: Mitarbeiter zuvor über anderen Lohnanbieter abgerechnet

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letzte Antwort am 12.06.2023 14:39:36 von t_r_
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Max_Power
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
188 Mal angesehen

Guten Tag,

 

wir rechnen seit April 2023 über Lohn und Gehalt selber ab. Zuvor wurden unsere Mitarbeitenden von einem Anbieter abgerechnet der den Geschäftsbetrieb eingestellt hat.

 

Nun müssen wir eine Korrekturabrechnung durchführen, die in dem Zeitraum des externen Anbieters liegt. Leider können wir über diesen Anbieter keine Korrekturen mehr erzielen und müssten dies nun selbst umsetzen.

 

Gibt es Möglichkeiten für uns diese Abrechnungen zu korrigieren?

 

In unseren Fällen ist es so, dass die Mitarbeitenden nicht mehr bei uns arbeiten und es um eine Urlaubsabgeltung geht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Max

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
124 Mal angesehen

Hallo,

 

 

generell können in Lohn und Gehalt nach einer Datenübernahme nur Zeiträume nachberechnet werden die auch mit Lohn und Gehalt abgerechnet wurden.


Hatte der Vorberater LODAS oder ein Fremdprogramm im Einsatz kann keine Nachberechnung auf diese Zeiträume erfolgen.

 

Eine evtl. Urlaubsabgeltung kann daher nur im aktuellen Abrechnungszeitraum des Mandanten durchgeführt werden. Dazu müssten Sie die betreffenden Mitarbeiter in Lohn und Gehalt neu anlegen und anmelden.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
114 Mal angesehen

Hallo,

 

eine Möglichkeit wäre, dass Sie einen zweiten Mandanten einrichten. Dann könnten Sie dort die ausgeschiedenen Mitarbeiter einrichten, als Testmandant bis zum aktuellen Abrechnungsmonat abrechnen bzw. hochsetzen, und dann im aktuellen Monat die Urlaubsabgeltung abrechnen. Dann hätten Sie alle korrekten Vortragswerte.

 

Die Lohnsteueranmeldung können Sie konsolidieren, den Krankenkassen müssten Sie eine Info geben, dass den Monat ausnahmsweise zwei Beitragsnachweise kommen und Ende des Jahres machen Sie die Entgeltmeldung BG.

 

Sollte bereits heute bekannt sein, dass es eventuell weitere Fälle gibt, könnten Sie diese Mitarbeiter auch schon jetzt für die alten Monate als Testabrechnungen durchlaufen lassen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 12.06.2023 14:39:36 von t_r_
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