abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Korrektur von diversen Beitragsnachweisen bzw. DEÜV-Meldungen nach BP der DtRV

3
letzte Antwort am 11.12.2023 11:57:48 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
edytaniedbalska
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
256 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

vlt. kann mir jemand von Euch mit Rat behilflich sein. Wir haben vor kurzem ein MDT übernommen, der war während der Übernahme durch die DtRV geprüft. Nun liegen die Bescheide vor und zu meinem bedauern eine Menge an Korrekturen in den Beitragsnachweisen bzw. DEÜV-Meldungen vorzunehmen und zu übermitteln... 😐

Gibt es seitens DATEV irgendein Tool der uns die Arbeit hierzu erleichtert/beschleunigt (so in der Art DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung, wo man aus LODAS die Daten abrufen kann und nur entsprechend anpasst/Korrekturen vornimmt und dann direkt übermitteln kann). Das ganze über irgendein sv.net zu machen wird ewig dauern...

ich kenne mich da nicht so wirklich aus, musste bisher keine Korrekturen machen. Bin für jeden Tipp der das ganze beschleunigt dankbar. 

 

MfG Edyta

marcohüwe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
230 Mal angesehen

Hallo, 

 

liegen ggf. die Voraussetzungen hierfür vor?  

 

DATEV Digitale Meldekorrektur - Hintergrund - DATEV Hilfe-Center

 

 

marcohwe_0-1702289845858.png

 

edytaniedbalska
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
218 Mal angesehen

bin mir nicht sicher, da der Prüfung beim Vorberater stattgefunden hat (und soagr vor einigen Monaten), der hat aber über LODAS die Löhne abgerechnet.

Für künftige Prüfungen auf jeden Fall ein nützlicher Hinweis  

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
195 Mal angesehen

Wobei die Digitale Meldekorrektur ja "nur" für die SV-Meldungen ist.

 

Beitragsnachweise können damit m.E. auch nicht korrigiert werden. Diese werden aber doch normalerweise auch als Bescheid im Rahmen der BP erlassen.

 

Wenn tatsächlich Beitragsnachweise korrigiert werden müssen, geht m.E. kein Weg an sv..net/Meldeportal vorbei, da es eine "Ausfüllhilfe" wie für die LSt-Anmeldungen bei DATEV nicht gibt. Dies ist -wenn ich es richtig verstanden habe- auch so ohne Weiteres nicht machbar, damit die elektronischen Meldungen noch als ordnungsgemäß anerkannt werden.

3
letzte Antwort am 11.12.2023 11:57:48 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage