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Korrektur- bzw. Wiederabrechnung nach Mandantenübertrag

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letzte Antwort am 21.01.2026 10:36:24 von AgnesBeata
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AgnesBeata
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Hallo zusammen

 

Wir haben für einen Mandanten den Lohn bis Dezember 2025 erstellt.

Im Januar erfolgte ein Mandantenübertrag an den Mandanten bzw. den neuen Steuerberater, da uns das Mandant gekündigt wurde.

Nun möchte der Mandant, dass wir noch die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung erstellen.

Bei uns war die Standarteinstellung hinterlegt, dass diese im Januar erzeugt werden. Somit wurden diese noch nicht erzeugt, da wir ja "nur" bis einschließlich Dezember abgerechnet haben.

Mandant schreibt, dass sie das nicht machen können, da sie nicht mit Lodas sondern mit Lohn & Gehalt abrechnen und laut der Datev das der Vorberater erledigen müsste.

Mir stellt sich nun die Frage, kann ich hier überhaupt noch Abrechnungen bzw. Korrekturen einschließlich der Erstellung der Sozialversicherungsmeldungen machen, nachdem der Mandantenübertrag erfolgt ist?

Wie erwähnt wir haben mit Lodas abrechnet, der Mandant bzw. der neue Steuerberater rechnen mit Lohn & Gehalt ab. Macht vermutlich keinen Unterschied, den die Daten wurden von uns übergeben, oder wie verhält es sich hier?

 

Grüße 

Kapcinska

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 2 von 3
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Moin,

 

es empfiehlt sich, sowas immer vorab genauer abzusprechen.

 

Haben Sie denn die Daten bei dem Mandantenübertrag löschen lassen? Wenn ja, haben Sie gar keine Chance mehr, die SV-Meldungen über das Programm zu erstellen. Das kann dann nur der neue Berater (in LODAS). 

 

Es müsste eine Wiederabrechnung für alle AN erstellt und der Haken für "Übermittlung der SV-Meldungen mit Abrechnung Dezember" gesetzt werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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AgnesBeata
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Herr Lutz

 

Danke für ihre Rückmeldung. Hier ist die Absprache leider nicht ganz so glücklich gelaufen.

Da wir die Daten im Rechenzentrum gelöscht haben, besteht für uns somit keine Chance mehr eine Änderung vorzunemen.

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letzte Antwort am 21.01.2026 10:36:24 von AgnesBeata
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