Guten Morgen liebe Community,
ich habe im Juni 2020 versehentlich den Hacken bei BAV-Förderbetrag (Kennziffer 45) gesetzt. Dies habe ich im Juli 2020 korrigiert. Nun habe ich einen Brief vom FA erhalten. Die möchten, dass die Lohnsteuer-Anmeldungen für Juni und Juli rückgängig gemacht werden sollen. Den August habe ich noch nicht abgerechnet, daher könnte ich den Juli korrigieren. Nur der Juni geht meiner Meinung nach nicht mehr über das Programm Lodas.
Ich rufe nachher beim Finanzamt an, ob es möglich wäre die Beträge auszugleichen.
Aber trotzdem wäre es schön zu wissen, ob es eine Möglichkeit zur Korrektur der Juni Lohnsteuer-Anmeldung besteht.
Gruß
M.Gottschalk
Haben Sie den Haken im Bearbeitungsmonat Juni rausgenommen? Dann sollten eigentlich die fehlerhaften Anmeldungen berichtigt werden.
Den Hacken hatte ich erst im Juli rausgenommen. Daher hatte ich dann den Minuswert. Funktioniert es, wenn ich den Hacken erst jetzt im Juni entferne und für den Juli eine Wiederabrechnung erstelle. Wird dann auch die Lohnsteueranmeldung für Juni korrigiert?
Danke für die Rückmeldung
Hallo M.Gottschalk,
mit der Wiederabrechnung des Monats 07/2020 kann über LODAS keine korrigierte Lohnsteuer-Anmeldung für den Monat 06/2020 erstellt und übermittelt werden.
Wenn Sie den Haken des BAV-Förderbetrages im Monat 06/2020 löschen und eine Wiederabrechnung für 07/2020 senden, wird die wertemäßige Korrektur in der Lohnsteuer-Anmeldung 07/2020 berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung für Vormonate finden Sie unter Punkt 5.2 der Dokumentennummer 1080302 in unserer Info-Datenbank.
Alternativ können Sie das Programm "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung" zur Übermittlung der berichtigten Lohnsteuer-Anmeldung des Monats 06/2020 nutzen.
Wie Sie dabei vorgehen, finden Sie unter der Dokumentennummer 1071259 "Lohnsteuer-Anmeldungen mit "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung"" erfassen.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG