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Korrektur Lohnkonto aus den Vorjahren

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letzte Antwort am 21.05.2024 14:18:24 von Christopher_Fürther
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Irilone
Beginner
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Sehr geehrte Community,

 

ist es mit LODAS möglich, die Lohnkonten aus den Vorjahren zu korrigieren, wenn die Änderungen keine Auswirkung auf Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge hat?

 

Mir geht es um zwei Fälle:

 

1. Wir haben Gutscheinkarten als Sachbezug (bis 50 € monatlich) im Einsatz, die wir zu beginn nicht über die Lohn-/Gehaltsabrechnung erfasst haben. Lässt sich das nachträglich noch darstellen für eine spätere Prüfung? Wir haben zwar alles dokumentiert, aber eigentlich gehören die Gutscheinkarten ins Lohnkonto.

 

2. Es wurden falsche Lohnarten verwendet und das würde ich gerne der formhalber korrigieren. Die Änderung hätte keinen Einfluss auf LSt+SV. Es geht lediglich um die richtige Lohnart für unsere Auswertungen.

 

Besten Dank!

 

Ich wünsche allen ein schönes langes Wochenende!

greese
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

max bis 01/2023 können in diesem Jahr Korrekturen vorgenommen werden. Weiter zurückliegende Jahren sind nicht mehr "erreichbar".

 

Viele Grüße

Greese

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Irilone
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Danke für Ihre Antwort Greese!

 

Wird bei Korrekturen in 2023 das Lohnkonto korrigiert?

Wie ist das bei einer SV- oder LSt-Prüfung, wenn bis 31.12.2023 geprüft wird? Hat das überhaupt einen Nutzen oder wäre das dann ohnehin im Zeitraum 2024?

 

Besten Dank und viele Grüße!

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
83 Mal angesehen

Hallo @Irilone,

 

wenn Sie im Jahre 2024 Nachberechnungen für das Jahr 2023 durchführen, sind diese im Lohnkonto des aktuellen Monats ersichtlich, zum Beispiel auf der Seite "Sozialversicherung Vorjahr/Märzklausel".
Die Lohnkonten des Vorjahres werden nicht neu erstellt.

 

Für die euBP gilt:
Nachberechnungen in ein Vorjahr werden automatisch für die Prüfung aufbereitet und übermittelt, wenn das Vorjahr an den Prüfungszeitraum grenzt. Diese Nachberechnungen sind mandantennummernbezogen und personalnummernbezogen. Dieses Vorgehen ist eine Vorgabe der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).

 

Beachten Sie: Seit dem 01.01.2020 gibt es eine Neuerung für Nachberechnungen, die zeitlich nach dem Ende des Prüfungszeitraums liegen, aber den Prüfungszeitraum betreffen. Für diese Nachberechnungen werden die Abrechnungsdaten vom Ende des Prüfungszeitraums bis zum letzten komplett abgerechneten Kalendermonat übermittelt.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.05.2024 14:18:24 von Christopher_Fürther
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