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Korrektur / LODAS

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letzte Antwort am 30.09.2022 12:59:28 von Uwe_Lutz
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Horton
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Ist es möglich die Abrechnung August zu korrigieren wenn September bereits abgeschlossen ist?

 

Wir haben eine Nachberechnung für August durchgeführt. Die Mitarbeiterin möchte nicht so hohe Steuern zahlen und verlangt eine Korrektur.

 

Daher ist es jetzt noch möglich eine Korrektur für August zu machen oder hat das dann Auswirkungen auf die NB im September?

 

alma82
Fortgeschrittener
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Eine Nachberechnung auf Vormonate ist problemlos möglich. Wenn Sie den August schon einmal nachberechnet hatten ändert sich dieser dadurch natürlich erneut. Falls Sie die Korrektur mit der Oktoberabrechnung machen würde automatisch berücksichtigt, was im September und August schon gezahlt war und nur noch die Differenz ausgewiesen. 

 

Wenn Sie eine Einzelwiederholung für den September mit Nachberechnung August machen sollten Sie den bereits gezahlten Betrag als Vorschuss abziehen da er sonst (auf den Zahlungsträgern an die Bank, falls Sie diese aus LODAS erstellen) doppelt gezahlt würde.

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Uwe_Lutz
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@Horton  schrieb:

Die Mitarbeiterin möchte nicht so hohe Steuern zahlen und verlangt eine Korrektur.

 

 


Was ist denn falsch an der Abrechnung, dass eine Korrektur notwendig wird?

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Horton
Beginner
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Der Beginn des Mutterschutz wurde fälschlicherweise 2022 anstatt 2023 eingetragen. Somit wurde eine NB angestoßen. Dies ist in der Probeabrechnung nicht aufgefallen. Somit wurde im August fast keine Steuer abgezogen. Nun wurde im September eine NB vorgenommen und das Jahr für den Mutterschutzbeginn korrekt eingetragen. Und die Mitarbeiterin zahlt nun höhere Steuern, da im September alles nachberechnet wurde. Die MA fühlt sich nun benachteiligt, da sie mehr Steuern zahlen muss und ihr dadurch weniger Geld zur Verfügung steht. 

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Uwe_Lutz
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Im Rahmen der Nachberechnung müsste doch die Lohnsteuer für 08/2022 mit den richtigen Werten ermittelt worden sein, so dass auch die richtige LSt für 08/2022 berechnet wurde.

 

Wenn alles in der Abrechnung 09/2022 abgerechnet ist (auch steuerlich), ist m.E. irgendwas mit der Nachberechnung falsch. Aber das lässt sich so "ins Blaue rein" schwer sagen.

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letzte Antwort am 30.09.2022 12:59:28 von Uwe_Lutz
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