Der Beginn des Mutterschutz wurde fälschlicherweise 2022 anstatt 2023 eingetragen. Somit wurde eine NB angestoßen. Dies ist in der Probeabrechnung nicht aufgefallen. Somit wurde im August fast keine Steuer abgezogen. Nun wurde im September eine NB vorgenommen und das Jahr für den Mutterschutzbeginn korrekt eingetragen. Und die Mitarbeiterin zahlt nun höhere Steuern, da im September alles nachberechnet wurde. Die MA fühlt sich nun benachteiligt, da sie mehr Steuern zahlen muss und ihr dadurch weniger Geld zur Verfügung steht.
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