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Korrektur Kurzarbeit 2020 Lodas - rückwirkende Änderung Bewilligungszeitraum

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letzte Antwort am 19.01.2023 20:14:38 von Uwe_Lutz
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Industrial_Engineer
Beginner
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Guten Abend zusammen,

 

 

wir haben folgende Problemstellung:

 

Bei der Überprüfung zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit wurde festgestellt, dass bei einem Mandant der erste Bewilligungsmonat (März 2020) auf Grund zu später Einreichung des Antrags dieser Monat  nicht genehmigt wurde. Allerdings wurde für März 2020 Kurzarbeit mit Lodas abgerechnet.

 

In Folge dessen wurden nach 3 Monaten (ab Juni 2020) die erhöhten Leistungssätze für die Berechnung des KUG herangezogen. Nun fordert, die Agentur für Arbeit, dass die betreffenden Monate korrigiert werden müssen, insbesondere da die erhöhten Leistungssätze erst einen Monat später in Anspruch genommen werden durften.

 

Ist in Lodas für 2020 eine Korrektur der Stammdaten für den Bewilligungszeitraum möglich bzw. wie können die Bewilligungszeiträume nachträglich korrigiert werden um eine Wiederholungsabrechnung für die betreffenden Monate durchzuführen?

 

Für Tipps und Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
117 Mal angesehen

Moin,

 

hierzu gibt es eine Anleitung der DATEV im Hilfecenter:

 

LODAS: Kug-Korrekturen durchführen - DATEV Hilfe-Center

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 19.01.2023 20:14:38 von Uwe_Lutz
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