Hallo, wir hatten gerade eine Betriebsprüfung für die Lohnsteuer sowie Sozialversicherung. Aufgrund langer Lieferzeiten während Corona haben wir leider die falschen BLP für die Berechnung zu Grunde gelegt. Maßgebend für die Berechnung ist ja der Tag der Erstzulassung und nicht das Datum der Bestellung. Somit müssen jetzt 48 Berechnungen für die einzelnen Mitarbeiter korrigiert werden. Wir arbeiten seit dem 01.04.2025 mit Lodas, hatten somit einen Systemwechsel. Laut dem Finanzamt können wir die Lohnsteuer von August 2025 - April 2025 zurück rechnen und den Mitarbeiter damit belasten, bei der SV darf man aber ja immer nur die letzten 3 Monate beim Mitarbeiter korrigieren (also Juni-August), April und Mai müssen also nach dem Nettozufluss hochgerechnet und dann vom Arbeitgeber getragen werden. Kann mir jemand sagen, wie ich da am besten vorgehe. Ich freue mich über eine Antwort. 🙂
Hallo @Claudi1 ,
@Claudi1 schrieb:Laut dem Finanzamt können wir die Lohnsteuer von August 2025 - April 2025 zurück rechnen und den Mitarbeiter damit belasten, bei der SV darf man aber ja immer nur die letzten 3 Monate beim Mitarbeiter korrigieren (also Juni-August), April und Mai müssen also nach dem Nettozufluss hochgerechnet und dann vom Arbeitgeber getragen werden. Kann mir jemand sagen, wie ich da am besten vorgehe. Ich freue mich über eine Antwort. 🙂
Käme auch eine andere Herangehensweise in Frage? Ich würde die Abrechnungen für alle Monate, der länger als drei Monate zurückliegen, genau so abrechnen wie die Monate innerhalb des 3-Monats-Zeitraumes. Damit aber die Belastung der Mitarbeiter mit den SV-Beiträgen unterbleibt, einfach diese im Rahmen einer Probeabrechnung ermitteln und dann als Nettobezugsart dem Mitarbeiter erstatten. Eine Besteuerung dieser vom Arbeitgeber getragenen SV-Beiträge ist nicht erforderlich; weil es sich hier um keinen geldwerten Vorteil des Mitarbeiters handelt. (Das wurde hier in anderen Beiträgen auch schon mehrmals dargelegt.)
VG
Danke erst einmal für deine Antwort. Aber es wird es darauf hinauslaufen, dass der AG für die Monate April- August sowohl die Steuer als auch die SV-Beiträge übernimmt.
In dem Fall: Alle Rückrechnungen erfassen, und die nachberechneten St- und SV-Beträge als Nettohochrechnungslohnart dazu tun.
Ich würde mir aber dann noch die Mühe machen, die sich aus den Nettohochrechnungslohnarten ergebenden Beträge mit einer Bruttolohnart zu erfassen, da es ansonsten, falls im Folgejahr mal eine Rückrechnung ins Vorjahr erfolgen muss, Probleme geben könnte.
Vielen Dank schon einmal für die Antwort. Aber ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. 🙂 Wenn ich die korrekten BLP's ab April eingebe und dann die sich daraus ergebenen Rückzahlungen mit einer Nettobezugslohnart "ausgleiche", weiß ich gerade nicht, was du damit meinst .....Nettohochrechnungslohnarten ergebenden Beträge mit einer Bruttolohnart zu erfassen. Ich benutze doch gar keine Nettohochrechnungslohnarten.
Eine Besteuerung dieser vom Arbeitgeber getragenen SV-Beiträge ist nicht erforderlich; weil es sich hier um keinen geldwerten Vorteil des Mitarbeiters handelt. (Das wurde hier in anderen Beiträgen auch schon mehrmals dargelegt.)
Lexikon | Prüfberichte der Finanzbehörden | Deutsche Rentenversicherung
Ich sehe das eher so, dass es ein geldwerter Vorteil ist.
Und wenn der AG das dem Arbeitnehmer erstattet, dann muss das von netto auf brutto hochgerechnet werden.
Das sehe ich genauso. Aber hast du nicht in deiner ersten Antwort geschrieben, dass ich alles zurück rechnen soll und die sich daraus ergebenen Beträge als Nettobezug gegenbuchen soll. Dann brauche ich doch nichts mehr hochzurechnen? Tut mir leid, wenn ich mich so dusselig anstelle. 😞
Habs angepasst, war falsch ausgedrückt (sonst achte ich mehr drauf, mich fachlich korrekt auszudrücken, sorry)