Laut Knappschaft soll ein Mitarbeiter unter der Krankenkassenbetriebsnummer 9800006 angemeldet werden, Lodass lässt das nicht zu.
Meldung die wäre nur für die Minijobber. AN ist Personengruppe 101. Wie soll ich vorgehen?
Hallo Frau Klinkert,
Korrektur: Falls wirklich unter den 9800006 anzumelden ist, müsste eine neue Krankenkasse ohne die Kennung Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte angelegt werden.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Um die Meldungen und Beitragsnachweise korrekt zu übermitteln, ist die Angabe der Betriebsnummer der Krankenkasse (sogenannte Krankenkassennummer) erforderlich.
Die Betriebsnummer der Knappschaft lautet:
So steht es auf der Hompage der Knappschaft.
Warum wird es dann von der DATEV nicht über die Institutionsverwaltung gemacht?
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Guten Morgen Herr Hecker,
ich seh das auch so.
Ich verstehe allerdings weiterhin nicht, warum dieser Wegfall der Betriebsnummer 9800001 nicht in der Institutionsverwaltung umgesetzt wird. die Nummer wird ja weiterhin angeboten.
Laut einem Telefonat mit der Knappschaft gibt es diese Nummer gar nicht mehr,
ich melde aber schon die ganze Zeit einen Mitarbeiter ohne Probleme unter dieser Nr.
vielleicht versteh ich aber nur nicht den Sinn der Institutionsverwaltung.
Viele Grüße
Alexandra Klinkert
Hallo Frau Klinkert,
da ich auch einmal vor der Frage stand, unter welcher
Betriebsnummer (98000006 oder 98000001) sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
die bei der Bundesknappschaft krankenversichert sind, anzumelden sind, hatte ich dort nachgefragt.
Mir wurde damals Folgendes geantwortet (soweit ich mich noch erinnern kann, ist schon etwas her): Früher waren Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben automatisch über die Bundesknappschaft krankenversichert. Hier gab es in der Krankenversicherung in bestimmten Fällen Mehrleistungen. Für diese Arbeitnehmer war die Betriebsnummer 98000001 zuständig und galt wie gesagt nur für Arbeitnehmer in knappschaftlichen Betrieben. Für Arbeitnehmer, die freiwillig bei der Knappschaft krankenversichert sind oder für knappschaftliche Arbeitnehmer ohne Mehrleistungen, muss die Betriebsnummer 98000006 verwendet werden. Inzwischen dürften das die meisten Arbeitnehmer sein.
Ich würde an Ihrer Stelle zumindest neue Arbeitnehmer unter der 98000006 melden (es sei denn, es handelt sich um einen „Altfall“). Ob die anderen Arbeitnehmer umgemeldet werden müssen / sollten, könnten Sie vielleicht nochmal mit der Knappschaft klären.
Denn sollte es die Betriebsnummer 98000001 tatsächlich nicht mehr geben, stellt sich die Frage, ob diese Meldungen bei der Knappschaft überhaupt verarbeitet werden.
Gruß
Boris Haskanli
Guten Tag,
ich habe einen Minijobber angemeldet und bei der Auswertung Zahlungen an Krankenkassen berechnet mir die BUN die Bundesknappschaft 140,77€ und die BUN Knappschaft Hauptv. 9,00€
Wie kann ich hier vorgehen? Habe schon versucht die BUN Knappschaft Hauptv. zu löschen, hier wird mir angezeigt, dass ein Differenzvortrag hinterleget ist, dies ist aber nicht an dem.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo,
bitte prüfen Sie, ob unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Differenzvorträge Werte erfasst wurden und löschen Sie diese.
Ist denn die Krankenkasse noch einem Mitarbeiter zugeordnet? Wenn ja, ordnen Sie dem Mitarbeiter in den Personaldaten eine andere Krankenkasse zu.
Gerne sehen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an und prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.