Guten Tag,
ist es richtig, dass es für die Bundesknappschaft 2 Krankenkassen-Betriebsnummern gibt:
Die 9000006, über die die Minijobber abgerechnet werden (109), und die 9800001, über die die ganz normal bei der Knappschaft krankenversicherten AN abgerechnet werden (101)???
Genau, die AN müssen ja unterschiedlich zugeordnet werden können.
Nein, es gibt nur die 98000006.
Es müssen zwei Krankenkassen mit der 98000006 angelegt werden
Einmal muss man "Beitragsnachweis für Krankenkasse mit Umlage" angeben und einmal "Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte".
Zur weiteren Unterscheidung muss bei beiden eine laufende Nummer (z.B. 1 und 2 🙂 )angegeben werden.
Bei uns steht in der Institutionsverwaltung auch noch die 98000001 (außer der See..)
Bei mir auch. Vielleicht gibt es dafür ja einen Grund...
Auf den Seiten der Knappschaft wird aber nur die 98000006 genannt.
o.k. jetzt bin ich einigermaßen verwirrt.
Wenn ich die KK aus der Institutsverwaltung mit der BetriebsNr. 9800006 bei dem sv-pflichtig Beschäftigten eingebe, erhalte ich den Hinweis:
"Das Feld: "Krankenkasse (gesetzlich) ist ungültig: Die Bundesknappschaft (Minijob-Zentrale) als Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist nur bei AN mit der Personengruppe 109 oder 110 zulässig.
Korrigieren Sie Ihre Eingabe"
???
Dann haben Sie vermutlich den 101er der BKN für die 109er zugeordnet.
@lisa4 schrieb:Guten Tag,
ist es richtig, dass es für die Bundesknappschaft 2 Krankenkassen-Betriebsnummern gibt:
Die 9000006, über die die Minijobber abgerechnet werden (109), und die 9800001, über die die ganz normal bei der Knappschaft krankenversicherten AN abgerechnet werden (101)???
Die 001 wurde 2018 oder früher abgeschafft.
Super, vielen Dank!
Hm, nun frage ich mich, wieso sie in der Institutionsverwaltung noch als aktuell gültig erscheint. Bei uns kann man die 98000001 aktuell anlegen.
@TN schrieb:Hm, nun frage ich mich, wieso sie in der Institutionsverwaltung noch als aktuell gültig erscheint. Bei uns kann man die 98000001 aktuell anlegen.
Richtig und sogar mit RZ-Status -Ja-. Das nette Community-Serviceteam der DATEV hat vielleicht eine Antwort für uns?