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Kita-Zuschuss

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letzte Antwort am 22.10.2021 12:15:06 von UweSteupro
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UweSteupro
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo, mal `ne ganz simple Frage. Gibt`s bei LuG für diese steuer- und SV-freie Leistung durch den Arbeitgeber bereits eine Lohnart oder muss ich die erst anlegen. 

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
3179 Mal angesehen

Ein Blick in die "Tabelle der Standardlohnarten" ergibt ein Ergebnis 🙂

mrl_br
Beginner
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Nachricht 3 von 5
3148 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ob die jetzt bei uns so angelegt wurde, oder ob es die grundsätzlich so gibt weiss ich nicht, aber versuch mal die 3701 (Kindergartenzuschuss)

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
3134 Mal angesehen

Hallo,


für die Abrechnung des Kindergartenzuschusses gibt es in Lohn und Gehalt die Standardlohnart 3320. Mit dieser Lohnart wird die Zahlung des Kindergartenzuschusses in der Lohnsteuerbescheinigung im "Raum für weitere Angaben" ausgewiesen.


Weiter Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 5303307 - Kindergartenzuschuss (Beispiele für Lohn und Gehalt).

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
UweSteupro
Beginner
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Nachricht 5 von 5
3092 Mal angesehen

Danke für die Antworten mit Inhalt. 

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letzte Antwort am 22.10.2021 12:15:06 von UweSteupro
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