Der Sachstand ist folgender: die MA erwerben nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf 3 Monate bezahlte Freistellung. Bei einer Kündigung vor Ablauf der 3 Jahre entfällt der Anspruch auf diese Freistellung. Das heißt, hier wird kein Wertguthaben erarbeitet. Nun sind für den AG aber entsprechende Rückstellungen zu bilden. Kann man diese Rückstellungen in Lohn und Gehalt bereits einstellen, so dass diese mit der Übergabe des Buchungssatzes in RW gleich gebucht sind?
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