Hallo Community,
kann ein Kita-Zuschuss jetzt noch nachträglich für 2017 ausgezahlt werden, wenn dies im Vorjahr vergessen wurde?
Oder spricht etwas dagegen? Nachweise sind alle vorhanden.
Danke!
VG
A.E.
Meines Erachtens spricht nix dagegen.
Voraussetzung ihr AG lässt sich vom AN bestätigen dass dieser die Kosten bei seiner eigenen Steuererklärung nicht geltnd gemacht hat. Ansonsten wäre die Erstattung ausgeschlossen weil doppelt berücksichtigen geht nicht bzw. geht schon aber dann haftet der AG .
Ich frage mich, ob es in irgendeiner Form zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen könnte, aufgrund der sehr verspäteten Zahlung...
Wenn alle Voraussetzungen in 2017 erfüllt waren und die Zahlung insbesondere zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden sollte, dann sehe hier auch kein Problem, dass die Zahlung sehr viel später erfolgte.
Auf Nachfragen vom RV- bzw. LST-Prüfung muss man sich natürlich einstellen, insbesondere hinsichtlich einer "versteckten" Gehaltsumwandlung.
Nein, es ist alles in Ordnung, wenn entsprechende Nachweise vorliegen und alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.