Liebe Community,
wir müssen eine Korrektur auf Grund Fehlzeit "Kinderpflege mit Kr.geld" auf den Vormonat vornehmen.
Nun werden unterschiedliche beitragspflichtige Beträge für die KV/PV und RV/AV angesetzt.
Der Mitarbeiter ist weit entfernt von der Beitragsbemessungsgrenze. Daran kann es auch nicht liegen, zumal das beitragspflichtige Entgelt mit einem höheren Beitrag in der KV/PV ins "minus" gesetzt wird als in der RV/AV. . .
Kann mir hierzu jmd. einen Tip geben, woran es liegen könnte?
Vorab vielen Dank. . . und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
damit wir Ihren Sachverhalt genauer prüfen können, kontaktieren Sie uns gerne über einen anderen Servicekanal.