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Kinderkrankentage während Kurzarbeit

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letzte Antwort am 23.02.2021 08:27:30 von Sabrina_Simmerlein
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A-S18
Beginner
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Hallo ich habe folgendes Problem.

Ich habe einem Mitarbeiter im Januar Kurzarbeitergeld  stundenweise und Kinderkrankentage gleichzeitig ausgezahlt.

Jetzt habe ich gelesen, dass man Kinderkrankengeld und Kurzarbeitergeld nicht gleichzeitig beziehen darf.

 

Wie muss ich das in der Februar Abrechnung korrekieren ?

 

Viele Dank

 

 

Gelöschter Nutzer
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Das interessiert mich auch grundsätzlich..

Es gibt sehr unterschiedliche Verlautbarungen dazu:  z.B. Meinungen der Krankenkassen Kind krank bei Kurzarbeit und andere, die meinen, dass das Kinderkrankengeld sich nach dem KUG richtet  und deswegen geringer ist oder, dass statt KUG Kinderkrankengeld zu bezahlen ist siehe Sozialversicherung kompetent mit Hinweis auf ein Besprechungsergebnis vom 1./2.10.2009

Das Argument, dass KUG zuerst angeordnet / vereinbart war und deshalb kein Kinderkrankengeld zu bezahlen ist, finde ich eigentlich überzeugend. Das wird bei der LFZ ja auch so gemacht: Der AN erhält bei Krank im KUG auch nicht den normalen Lohn, sondern KrankenKUG. Warum soll das bei "Kindkrank" anders sein? 

Die Auswirkungen sind - auch haftungsrechtlich - beachtlich, da KUG nicht mehr nachträglich beantragt werden kann, wenn irgendwann die Erstattung des Kinderkrankengeldes abgelehnt wird.

Vielen Dank für Meinungen hierzu

Karl Schmidt

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Da der Arbeitnehmer bei KUG ja grundsätzlich einsatzbereit sein muss / sollte und das bei der Betreuung eines Kindes nicht gegeben ist, muss Kind krank in diesem Fall Vorrang haben. Man kann ja auch nicht in Urlaub fahren und dafür Kurzarbeitergeld beziehen und sich dann aber den Jahresurlaub aufsparen. 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Gelöschter Nutzer
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Danke für diese Überlegungen ... aber wie ist das, wenn der AN selbst krank ist?  Dann erhält er ja auch nur KrankenKUG (67%) und nicht die normale LFZ (100%). Warum soll derjenige, der sein krankes (oder unbetreutes) Kind betreut, besser gestellt werden (90%) , als der selbst erkrankte Arbeitnehmer (67%)?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie Sie das Kurzarbeitergeld in Verbindung mit einer Unterbrechung erfassen können, haben wir für Sie im Dokument 5303311 Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.5 Kurzarbeitergeld im Teilmonat zusammengefasst. 


Bitte klären Sie mit der Agentur für Arbeit, ob das Kurzarbeitergeld oder das Krankentagegeld vorrangig ist.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.02.2021 08:27:30 von Sabrina_Simmerlein
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