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Kinderkrankengeld - stornieren

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letzte Antwort am 12.08.2024 12:40:53 von Alexandra_Friedrich
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Claurodia
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Wie kann ich Kinderkrankgeld stornieren?

Bei einer MA war im Juli 1 Tag Kinderpflege mit Krankengeld eingegeben. Das war falsch.

Wie kann ich das jetzt korrigieren - muss nicht auch eine neue Meldung EEL kommen.

Ich hatte einfach den Tag aus den Fehlzeiten gelöscht. Die MA bekommt auch die NAchzahlung für den Tag, aber ich sehe in der Probeabrechung keine EEL-Korrektur.

rschoepe
Experte
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@Claurodia  schrieb:

muss nicht auch eine neue Meldung EEL kommen.


Das ist ja nur die Meldung über das (ausgefallene) Entgelt der Mitarbeiterin, kein Antrag auf Erstattung. Daher wird da auch nichts storniert, also gibt es keine neue Meldung.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @rschoepe ,

 

das sehe ich anders. Ich meine, es müsste eine Stornierung geben, da ja tatsächlich kein Entgelt ausgefallen ist und deshalb dieses auch nicht bescheinigt werden darf.

 

@Claurodia: Was sagt denn die Auswertung 132 Übersicht DÜ Entgeltersatzleistung (EEL)? Ist die Meldung dort aufgeführt und in der letzten Spalte ein S angezeigt?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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Claurodia
Beginner
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Das kann ich ja dann erst nach der Abrechnung August sehen.

In der Probeabrechnung wirft er so eine Meldung ja nicht raus.

Ich werde es beobachten

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rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 6
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Zumindest bei der EEL-Meldung für Krankengeld habe ich noch nicht beobachten können, dass dort die Meldung storniert wird, wenn sich etwas ändert. Und die Meldung fürs Kinderkrankengeld ist ja im Grunde das Gleiche.

Da müsste @Claurodia dann aber auch mal präzisieren, was mit

Das war falsch.

gemeint ist. Falsche Mitarbeiterin? Kind doch nicht krank (= keine Bescheinigung vom Arzt)? Arbeitgeber zahlt?

Die Krankenkasse erstattet ja nur auf Antrag, der auf dem Krankenschein gestellt werden muss. Der kann in den ersten beiden Fällen gar nicht gestellt werden. Im letzten bleibt dann wohl nur der Griff zum Telefon.

Oder du trägst probehalber mal bei den Weitergewährten AG-Leistungen den berechneten Ausfall als Weitergewährte AG-Leistung brutto ein, dann sollte es (zumindest rechnerisch-theoretisch) eine neue Meldung mit 0 € Ausfall geben. Das gekürzte Gehalt müsstest du dann über die Bewegungsdaten wieder ausgleichen.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

im Hintergrund findet eine Stornierung des EEL Antrags statt.


Wie @lohnexperte schon erwähnte, finden Sie nach einer erneuten Abrechnung auf der Auswertung 132 in der letzten Spalte hier das "S" für Storno.
Eine neue, stornierte Version der Auswertung 133 wird nicht zusätzlich erzeugt.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.08.2024 12:40:53 von Alexandra_Friedrich
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