Wenn ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet wird, wird von LODAS trotz entsprechender Fehlzeit (Kinderpflege mit Krankengeld) und Kürzung des Lohns keine DÜ an die Krankenkasse vorgenommen, da grds. kein Krankengeldanspruch mehr besteht.
Wie ist das aber, wenn das Kind behindert ist und Betreuung braucht? Dann gilt die Altersgrenze meines Wissens nicht. Aber wo kann ich die Behinderung in den Kinderdaten eintragen, um die DÜ anzustoßen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Gutti schrieb:Wenn ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet wird, wird von LODAS trotz entsprechender Fehlzeit (Kinderpflege mit Krankengeld) und Kürzung des Lohns keine DÜ an die Krankenkasse vorgenommen, da grds. kein Krankengeldanspruch mehr besteht.
Nein, diese Überprüfung wird vom Programm leider nicht vorgenommen. Ich habe dies gerade noch mal getestet (nicht dass da mal was verbessert wurde, was man nicht mitbekommt). Mir wurde aber in der Probeabrechnung für ein über 20-jähriges Kind ganz normal der EEL-Antrag angezeigt.
Es gibt auch keinen Hinweis o.ä., dass das Kind die Altersgrenze schon überschritten hat.
In Ihrem vorliegenden Fall hat dies den Vorteil, dass Sie mit der Eingabe der Fehlzeit eigentlich den EEL-Antrag erhalten müssten.
Einen Hinweis gibt es nicht, nein. Aber in meinem Fall wurde auch keine Auswertung 133 ausgegeben. Nach mehreren Telefonaten mit der DATEV habe ich die Information bekommen, dass das am Alter des Kindes lag.
Aber Sie haben wohl Recht, eine Änderung des Alters hat keine Auswirkung. Dann hat sich meine Frage erledigt und ich muss weiter nach dem eigentlichen Problem meines Falls forschen.