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Kindergartenzuschuss durch Arbeitgeber, reine Verpflegung

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letzte Antwort am 09.06.2022 13:00:04 von Jacqueline_Schön
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Charlene
Beginner
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Liebe Community,

 

kann ein Arbeitgeber die reinen Verpflegungskosten für ein Kind im Kindergarten als Kindergartenzuschuss bezuschussen? Oder geht dies nur, wenn die Kosten sich aus Unterkunft und Verpflegung zusammen setzen.

Ein Nachweis der Kosten liegt vor.

 

Liebe Grüße

OLJA
Einsteiger
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Nachricht 2 von 8
12940 Mal angesehen

Hallo Charlene,

 

habe in den Lohnsteuerrichtlinien nachgeschaut. Dort heißt es:

 

Steuerfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen (>Absatz 5) zur Unterbringung, einschl. Unterkunft und Verpflegung, und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen

 

LSt-Richtlinien  R.33

 

Wenn der Arbeitgeber nur die Verpflegung erstatten will, dann ist das aus meiner Sicht zulässig, da der AG ja nicht sämtliche Kosten oder gar keine bezahlen darf.

 

Als Nachweis sollte  eine Bestätigung des Kindergartens  über die Kosten der Verpflegung ausreichen. Diese Bestätigung dem Lohnkonto beifügen.

 

Gruß

 

OLJA

 

 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 8
12932 Mal angesehen

Es sollten immer, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt, zuerst die Verpflegungskosten übernommen werden. Dieses sollte aus der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hervorgehen. Der Vorteil ist, dass dem Arbeitnehmer mehr Kosten bei seiner Einkommenssteuerveranlagung verbleiben, da er hier die Verpflegung nicht ansetzen darf.

werny
Beginner
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Nachricht 4 von 8
12073 Mal angesehen

Hallo Community,

mein Mandant will an den Arbeitnehmer nur einen Teil der Rechnung über Kindergartengebühren und Verpflegungskosten erstatten. Nun will ich zuerst die Verpflegungskosten erstatten und dann noch einen Teil der Kindergartengebühren. (wie von euch empfohlen). 
Mit welchen Lohnarten muss ich dies tun? (Lodas) den Gesamtbetrag mit Stammlohnart 880 oder muss für die Verpflegung eine eigene Lohnart angelegt werden? und wenn ja, welche?
Eine Antwort im Chat würde mir weiterhelfen. 
Vorab schon mal DANKE.

Grüße
TW

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 8
12067 Mal angesehen

Die Lohnart für Lodas weiß ich jetzt nicht, aber ich würde tatsächlich die Verpflegung gesondert ausweisen. Behandelt wird die Verpflegung wie der Kindergartenzuschuss, also daher selber Stamm und andere Bezeichnung.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
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hallo Community,
vielen Dank für Ihre Beiträge. Bitte entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung. 


Bei der Lohnart 880 handelt es sich um die Stammlohnart für Kindergartenzuschüsse für LODAS. Im Dokument Kindergartenzuschuss (Beispiele für LODAS) erhalten Sie weitere Informationen. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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werny
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Hallo Frau Heinlein,
danke für den Hinweis auf das Dokument, aber dort ist nicht meine Frage bezüglich vorrangige Erstattung der Verpflegungskosten bei Kita behandelt.
Bsp. Erstattung für Verpflegung Kita 25 Euro und Kitagebühren 100 Euro
Falls ich die Stammlohnart 880 mit der Bezeichnung "Verpflegung in Kita" verwende, wird diese dann im "Raum für weitere Angaben" auf der Lohnsteuerbescheinigung als extra Betrag ausgewiesen, oder in einer Summe mit den laufenden Kitagebühren (Stammlohnart 880, Kindergartenzuschuss)? 
Eine Rückantwort wäre super. Danke. TW

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
11800 Mal angesehen

Hallo,


die Stammlohnart 880 wird in einer Summe ( inkl. der laufenden Kitagebühren ) auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.06.2022 13:00:04 von Jacqueline_Schön
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