Hallo DATEV-Community,
ein Mandat bezahlt seiner Mitarbeitern einen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung/Kindergarten in Höhe von € 170,00 (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn sv/st frei). Der jährliche Beitrag beträgt € 3.531,00 und wird 11 x erhoben. Monatlich ergibt diese durchschnittlich € 294,25. Für den August wird kein Beitrag bezahlt. Der Grund sind Schließtage im August/September (21.08. - 08.09.23) sowie unterjährige einzelne Schließtage.
Meine Frage: kann der Zuschuss durchgängig das ganze Jahr bezahlt werden? Oder muss für die Schließtage eine Kürzung vorgenommen werden? Wenn ja, wie berechnet sich die Kürzung?
Vielen Dank für die Antwort(en).
Mit vielen Grüßen von
Hermann Föll
Meiner Ansicht nach darf der Zuschuss in Summe die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.
Sollte sich da doch mal ein Prüfer daran aufhängen, ist der August eben eine Nachzahlung auf Juni und Juli.