Liebe Community,
Ich hab eine kurze Frage:
Im April werden ja keine Kita-Gebühren fällig. Wenn der Arbeitgeber den Zuschuss trotzdem zahlen möchte, müsste das doch lohnsteuer--und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn sein, oder?
Viele Grüße
Micha68
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Micha,
fallen bei euch die Kita-Gebühren denn weg, oder werden diese gestundet? Bei uns werden sie nämlich teilweise nur gestundet und sind somit im Folgemonat fällig.
Aber ja, wenn ihr trotz Erlass den Zuschuss weiter zahlt, ist das meiner Meinung nach als Arbeitslohn zu rechnen.
Eventuell kann man solche Sonderzahlungen zur Unterstützung der Mitarbeiter aber auch unter den Corona-Sonderzuschuss von bis zu 1500€ sv- und steuerfrei belassen.
Ich weiss aber auch nicht, ob es dafür eine Extra Lohnart gibt, oder ob das mit der selben Lohnart gehandelt werden kann.
Hallo Suse,
Die Gebühren werden ausgesetzt und werden lt. Medienberichten hälftig vom Staat und von den Kommunen getragen.
Bin hier in NRW.
Betrifft dieser Corona Sonderzuschuss nicht nur die systemrelevanten Berufe?
Micha68
Ich denke nicht, dass das nur systemrelevante Berufe betrifft, denn wer entscheidet denn was systemrelevant ist und was nicht. Auf der Webseite vom BFM steht es in der Pressemitteilung zwar nicht drin, aber an anderer Stelle habe ich gefunden:
Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für alle Zulagen bis insgesamt 1500 Euro über dem vereinbarten Arbeitslohn, die zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 ausbezahlt werden. Hiervon erfasst sind sämtliche Formen von Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die Finanzämter im Land sind umgehend informiert worden. (https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/zulagen-fuer-beschaeftige-sind-bis-1500-euro-waehrend-der-corona-pandemie-steuerfrei)
SuseV