abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kind positiv, Mutter in Absonderung

6
letzte Antwort am 25.02.2022 14:09:59 von Jasmina25
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
AnnePa1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
264 Mal angesehen

Guten Tag,

 

wenn das Kind positiv ist und die Mutter eine Absonderung erhält, rechne ich es dann einfach in der Fehlzeit nach Entschädigung nach lfSG wegen Beaufsichtigung Kind ab?

 

Danke

Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 7
243 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie können sich tatsächlich aussuchen, ob Sie "Kind krank" oder "Entschädigungszahlung wg. Kinderbetreuung" buchen.

 

Viele Grüße

Sailor

0 Kudos
Sailor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 7
207 Mal angesehen

Es ist im Dok. 1008768 unter Punkt 2.2. unter dem zweiten i-Punkt im letzten Satz aufgeführt.

0 Kudos
Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 7
202 Mal angesehen

es ist Kinderbetreuung! 

Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf Krankengeld / Erkrankung Kind. 

Die Leistung ist höher als die Zahlung nach dem Infektionsschutzgesetz.

0 Kudos
Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 7
187 Mal angesehen

Abrechnung Kind Quaranräne zu viel auf Abrechnung - DATEV-Community - 237375

 

.... hier wurde das Thema auch schon mal diskutiert

 

VG Jasmina Reichert

0 Kudos
AnnePa1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 7
175 Mal angesehen

Vielen Dank.

 

Ich bin mir nicht sicher ob meine Lohnabrechnung so stimmt.

 

Ich habe eine Stundenlohnempfängerin (110h/Monat)
Nun hat Sie im Februar nur 28h gearbeitet.
Vom 10.02.22 bis 19.02.22 war das Kind positiv also Kind Krank mit Krankengeld.

 

Auf meiner Lohnabrechnung Februar stehen jetzt nur die 28h x Stundenlohn.

Und es kommt ein Antrag DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistungen KV Kinderkrankengeld raus.

 

Ist das so richtig? Oder fehlt noch was?

0 Kudos
Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 7
135 Mal angesehen

... aus meiner Sicht passt das. 

Für die restliche Zeit/Stunden hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Krankentagegeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. 

 

VG und schönes Wochenende

Jasmina Reichert

0 Kudos
6
letzte Antwort am 25.02.2022 14:09:59 von Jasmina25
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage