Habe in einem Fall vom 18.4. - 30.5. Kinderpflege mit Krankengeld erfasst. Die Mitarbeiterin hat eine bAV von 170 €/Monat. Für Mai wurde nur ein Gehalt von 84,81 € und die bAV deshalb um 85,19 € gekürzt.
Kann mir jemand sagen, wie lange generell Anspruch auf Bezahlung der bAV bei Kinderkrankengeld besteht?
Und wie kann ich ggf. veranlassen, dass der volle Betrag ausbezahlt wird?
Wird da nur die Gehaltsumwandlung gekürzt oder auch der AG-Anteil? Gehaltsumwandlung ja in jedem Fall, weil du nur so viel umwandeln kannst, wie Gehalt da ist. Wenn der Anbieter trotzdem in voller Höhe abgebucht hat, kannst du den fehlenden Betrag im Juni als Netto-Abzug nachtragen.
Die Gehaltsumwandlung in voller Höhe zu erzwingen geht, glaube ich, nicht.