Liebe Community,
ein Mandant teilte mir mit, dass das Übergabedatum eines neuen Firmenfahrzeugs am 02.08.2021 war.
Nun liegt mir die Leasingbestätigung vor mit Datum 22.07.2021.
Wie sind die Empfehlungen? Müsste ich dann nicht bereits das Firmenfahrzeug voll in 07/2021 abrechnen? Oder was müsste mir der Mandant vorlegen, so dass ich das Fahrzeug erst ab 08/2021 abrechnen kann?
Vorab vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Versteuerung beginnt immer mit Übernahme durch den Arbeitnehmer.
Bedenken sollte man immer, dass die Übernahme nicht am Monatsletzten oder gegen Ende des Monats stattfindet, weil bereits ab einem Tag PKW-Nutzung die volle 1%-Versteuerung gemacht werden muss.
Viele Grüße
Sailor
Hallo Sailor,
d.h. uns genügt es in dem uns der Mandant per E-Mail mitteilt, dass das Übergabedatum der 02.08.2021 war?
Vielen Dank nochmal
Ja, Sie haben es dann ja schriftlich vorliegen und machen nichts falsch.
@SJ_2020 schrieb:d.h. uns genügt es in dem uns der Mandant per E-Mail mitteilt, dass das Übergabedatum der 02.08.2021 war?
Für Sie zur Lohnabrechnung ja, aber bitte den Mandanten darauf hinweisen, dass es neben einen Dienstwagenvertrag auch ein Übergabeprotokoll geben sollte, das in die Personalakte aufgenommen wird. Für Prüfungen ist das dann relevant. Eine einfache E-Mail kann u.U. für den Prüfer nicht ausreichend sein.
Ok - super vielen Dank 🙂 War mir hier doch sehr unsicher und wollte nichts versäumen.
Viele Grüße