Hallo DATEV-Community!
Nun gibt es erneut Unstimmigkeiten beim KUG:
ich liege als Arbeitnehmer immer dicht an der Bemessungsobergrenze. Bei der Coronabedingten Anpassung der Berechnung von 0,03% (Monatsmodell) auf 0,002% (Tagesmodell) stellt sich mir die Frage nach der Auswirkung auf das anzurechnende Bruttoentgeld. Bislang wurden sowohl die 0,1%, wie auch die 0,03% berücksichtigt. Es müssten dann aus meiner Sicht auch der tiefere Satz (0,002%) entsprechen in die Berechnung einfließen. Dies hätte ein tieferes anzurechnendes Bruttoentgeld zur Folge und damit ein höheres KUB (bis zur Kappung an der Bemessungsgrenze)
Vielleicht kann sich hierzu jemand einlassen. Ich bedanke mich herzlich und wünsche einen schönen Tag!
Joachim Fritz
Hallo Joachim Fritz,
leider können wir Ihnen hierzu keine Antwort geben, da es sich hierbei um eine rechtliche Frage handelt.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständige Bundesagentur für Arbeit.