Eine Arbeitnehmerin ist seit einigen Monaten in Elternzeit. Die Unterbrechungsmeldung "Elternzeit" ist gesendet. Jetzt möchte diese Arbeitnehmerin während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten, für ca. 25h/Woche.
Wie muss ich das jetzt abrechnen? Die Unterbrechung beenden wäre ja eigentlich falsch, da sie ja weiterhin in Elternzeit ist. Muss ich die Abrechnung über eine 2. Personalnummer vornehmen?
Kennt sich jemand damit aus und könnte mir eventuell weiterhelfen?
Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.
Im Datevdokument 1021680 - Mutterschutz unter 2.6 steht alles Wichtige dazu und die Umsetzung in LODAS.
Vielen lieben Dank. Habe es mir gerade mal durchgelesen. Ich muss also tatsächlich die Fehlzeit "Elternzeit" mit Beginn der Teilzeitbeschäftigung beenden? Ist das nicht verwirrend für die Krankenkasse?
Wahrscheinlich weniger verwirrend, als wenn vom gleichen Arbeitgeber eine "Abmeldung wegen Beginn Elternzeit" und gleichzeitig eine "Anmeldung wegen Beschäftigungsbeginn" vorliegt.
Richtig, die Fehlzeit muss beendet werden.
Ich hatte bei dieser Vorgehensweise bis jetzt keine
Schwierigkeiten mit der Krankenkasse.
Bei einer zweiten Personalnummer wird es zu Schwierigkeiten mit den ELSTAM-Daten kommen. Die Hauptbeschäftigung ist ja dann schon für die erste Personalnummer vergeben.
Super, vielen lieben Dank. Dann mache ich das jetzt so.
LG