Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter der nun, nach langer Krankheit, dass Unternehmen verlässt.
Die letze reguläre Gehaltszahlung erfolgte in 2023. Die Urlaubsabgltung wird als sonstiger Bezug abgerechnet und aufgrund des fehlenden laufenden Bezuges wird keine Lohnsteuer berechnet (fiktives Steuerbrutto = 0).
Eine Zuordnung in den letzten Monat mit Gehaltszahlung ist aufgrund der Länge des Krankengeldbezuges nicht möglich.
Eine Auszahlung ohne Steuer ist doch nicht korrekt, oder ?
Viele Grüße
Hallo , ich hatte letztes Jahr den gleichen Fall. Mir wurde folgendes von Datev gesagt:
Wenn im Abrechnungsjahr der Urlaubsabgeltung noch keine Sozialversicherungstage gemeldet wurden, ist die Abgeltung sozialversicherungsfrei. Dies ist z.B. der Fall bei längerem Krankengeldbezug.
Steuerfrei ist die Abgeltung dann, wenn der Betrag lt. Jahreslohnsteuertabelle zu niedrig ist zum besteuern.
Ich hoffe, die Info hilft ein bischen.
LG
Du rechnest sicherlich mit der regulären LST-Klasse ab. Heißt er hat keinen anderen Job.
Somit greift erst mal der LST-Freibetrag und bis zu dieser Höhe fallen keine Steuern an.