abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Keine Datenübermittlung wegen LSt Null-Bescheinigung LODAS

7
letzte Antwort am 27.09.2022 16:52:42 von I-P
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
wetzel
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
889 Mal angesehen

Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr.

Ich möchte eine Dezemberabrechnung für einen neuen Mitarbeiter in LODAS machen.

Werkstudent, Garten- und Landschaftsbau, Verdienst ca. 870,- € über einen Stundenlohn.

Steuerklasse und Steuer-ID liegen mir vor, nur die ELStAM Rückmeldung fehlt noch.

Wenn ich eine Probeabrechnung für den Mitarbeiter mache, bekomme ich keine Probeabrechnung nur den Fehlerhinweis:

"Die Datenübermittlung ist nicht möglich, da die LSt Bescheinigung eine Null-Bescheinigung ist. Bitte überprüfen Sie ggf. Ihre Angaben."

Kann mir jemand sagen, wie ich dieses Problem lösen kann???

Vielen Dank und viele Grüße

B. Wetzel

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
520 Mal angesehen

Hallo Frau Wetzel,

wenn Sie gar keine Probeabrechnung erhalten, klingt dies danach, als hätten Sie ggf. vergessen die Bewegungsdaten zu erfassen.

Die fehlende Übermittlung der LSt-Bescheinigung ist Folge davon, dass Sie kein Entgelt abgerechnet haben. Mit einem Entgelt von € 0,00 wird im Normalfall keine Bescheinigung übermittelt (wenn nicht Unterbrechungen o.ä. vorliegen).


Viele GrüßeUwe Lutz

0 Kudos
wetzel
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 8
520 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

danke für den Hinweis, ich hatte die Bewegungsdaten zwar erfasst, aber leider mit der falschen Personalnummer. Dann kann es wohl nicht funktionieren...

Viele Grüße

Bianca Wetzel

0 Kudos
juliakrause
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 8
520 Mal angesehen

HAllo,

ich habe das gleiche Problem, jedoch hatte ich die Summe des Gehaltes vergessen. Habe dann eine Wiederholungsabrechnung gemacht und bekomme trotzdem die gleiche Fehlmeldung mit der Nullabrechnung.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 8
520 Mal angesehen

Hallo,

bitte achten Sie darauf, dass Sie die Summe des Gehalts rückwirkend ab dem Eintrittsmonat erfassen.

Nur dann können diese Werte bei einer Wiederabrechnung berücksichtigt werden.

Beste Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
I-P
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 8
277 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

und woran kann es denn liegen, dass die Fehlermeldung erscheint, wenn der AN bereits seit letztem Jahr im Krankengeldbezug ist (somit kein Gehalt über Lohnabrechnung) und die entsprechende Fehlzeit erfasst ist und diese mit dem Austrittsdatum übereinstimmt?

Dass keine Probeabrechnung erscheint ist in Ordnung, aber warum kann keine DÜ für Null-LStB stattfinden?

 

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

 

Viele Grüße

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
263 Mal angesehen

Haben Sie das Unterbrechungsende mit dem Austrittsdatum erfasst?

 

Sonst fällt mir dazu im Moment nicht wirklich viel ein...

0 Kudos
I-P
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 8
254 Mal angesehen

Ja, Unterbrechungsende ist gleich Austrittsdatum. 

Es sind keine weitere Fehler oder Hinweise im Protokoll vermerkt. Alle anderen Angaben sind vollständig.

Ich konnte leider auch keinen anderen Anhaltspunkt finden, weswegen die LStB nicht übermittelt werden kann.

 

Vermutlich muss ich mich direkt an DATEV wenden oder eine Null-LStB über ELStER übermitteln.

7
letzte Antwort am 27.09.2022 16:52:42 von I-P
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage