Arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtig.
Im April und Mai 2020 wurde die Fehlzeit "Beaufsichtigung Kind" abgerechnet. Ab 02/2021 besteht Krankengeldbezug. Es wird aber keine Bescheinigung Krankengeld erstellt. Im Fehler/Hinweisprotokoll steht:
Fehlzeit: Sie haben die Fehlzeit "Beaufsichtigung Kind" erfasst. Diese Fehlzeit darf nur für maximal 06 Arbeitswochen und den bisher erfassten Fehlzeiten wurden folgende Anspruchstage errechnet 28. Davon sind bisher 28 Tage in Anspruch genommen.
Gültig für die Monate 02/2021
--> obwohl in 02/2021 das Krankengeld eingetragen ist und die Fehlzeit "Beaufsichtigung Kind" erfolgte 04+05/2020.
Moin,
diese Meldung erscheint seit der ersten Quarantäne-Abrechnung jeden Monat bei mir; hat aber nichts mit der Nicht-Erstellung der Krankengeld Bescheinigung zu tun. Da muss i-wo ein anderer Fehler sein.
Gruß
Flitze
Hallo,
bei der oben genannten Meldung handelt es sich lediglich um einen Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll. Wie bereits angemerkt wurde, hat dies keine Auswirkungen auf die Erstellung einer Entgeltersatzleistungsmeldung bei einer Fehlzeit mit Grund Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur.
Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben anhand des Dokuments 1021811 Entgeltersatzleistungen (EEL) - Entgeltbescheinigung elektronisch übermitteln.
Sollte Ihnen dies nicht weiterhelfen, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.