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Keine Bescheinigung Krankengeld 2021 nach Abrechnung "Beaufsichtung Kind" in 2020

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letzte Antwort am 04.03.2021 11:54:51 von Sabrina_Simmerlein
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DiUeCommunity
Beginner
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Arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtig.

Im April und Mai 2020 wurde die Fehlzeit "Beaufsichtigung Kind" abgerechnet. Ab 02/2021 besteht Krankengeldbezug. Es wird aber keine Bescheinigung Krankengeld erstellt. Im Fehler/Hinweisprotokoll steht:

Fehlzeit: Sie haben die Fehlzeit "Beaufsichtigung Kind" erfasst. Diese Fehlzeit darf nur für maximal 06 Arbeitswochen und den bisher erfassten Fehlzeiten wurden folgende Anspruchstage errechnet 28. Davon sind bisher 28 Tage in Anspruch genommen.

Gültig für die Monate 02/2021

 

--> obwohl in 02/2021 das Krankengeld eingetragen ist und die Fehlzeit "Beaufsichtigung Kind" erfolgte 04+05/2020.

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Moin,

diese Meldung erscheint seit der ersten Quarantäne-Abrechnung jeden Monat bei mir; hat aber nichts mit der Nicht-Erstellung der Krankengeld Bescheinigung zu tun. Da muss i-wo ein anderer Fehler sein.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei der oben genannten Meldung handelt es sich lediglich um einen Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll. Wie bereits angemerkt wurde, hat dies keine Auswirkungen auf die Erstellung einer Entgeltersatzleistungsmeldung bei einer Fehlzeit mit Grund Krankentagegeld bei Krankheit oder Kur.

 

Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben anhand des Dokuments 1021811 Entgeltersatzleistungen (EEL) - Entgeltbescheinigung elektronisch übermitteln.

Sollte Ihnen dies nicht weiterhelfen, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt. 
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.03.2021 11:54:51 von Sabrina_Simmerlein
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