Hallo zusammen,
ich habe einen Ges GF (PSG 900 BGS 0000) einer GmbH der zum 30.06.2024 ausscheidet.
Im Juli 2024 soll noch eine Kapitalabfindung der Pensionszusage ausgezahlt werden.
Muss ich dazu einen zweiten Mitarbeiter für 01.07-31.07.2024 anlegen und beide verknüpfen?
Muss die alte MA Nummer dann im letzten abzurechnenden Monat auf Juli gesetzt werden.
Muss ich da auch den Austritt auf 31.07.2024 setzen?
Da er ja SV Frei ist muss ich das Zahlstellenverfahren mit anwenden ( Zahlstellennummer beantragen)?
Vielen Dank im Voraus.
LG Michaela Schmidt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Keinen neuen AN anlegen! Was spricht dagegen, das noch mit dem Juni 24 abzurechnen? Ansonsten grundsätzlich problemlos im Juli 24 eine Nachberechnung (mit fast allen Bruttolohnarten möglich) für ausgeschiedene Mitarbeiter (letzten Abr.-Monat hochsetzen) durchführen.
Hallo Michaela Schmitt
unabhängig von der Beitragsabführungspflicht der Zahlstelle besteht die Meldepflicht nach § 202 Abs. 2 SGB V. Die Meldepflicht betrifft Versorgungsbezugsempfänger, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, auch wenn die Zahlstelle keine Beiträge abführt. Für privat oder nicht versicherte Versorgungsbezugsempfänger müssen keine Beiträge entrichtet werden. Diese sind nicht zahlstellenmeldepflichtig. Rechtliche Auskünfte hierzu erteilen Ihnen auch die Krankenkassen.
Wie schon @cro erwähnt hat, ist es nicht notwendig einen zweiten Mitarbeiter anzulegen, da der Versorgungsbezug nach dem Austrittsdatum ausgezahlt wird. Wenn der Versorgungsbezug in 07/2024 abgerechnet wird, muss der letzte abzurechnende Monat unter Beschäftigung | Zeitraum auf 07/2024 gesetzt werden. Den Austritt des Mitarbeiter belassen sie beim Datum 30.06.2024.
Weitergehende Informationen und Hintergründe zum Thema Versorgungsbezüge entnehmen Sie bitte unseren Dokumenten 1033067 Versorgungsbezüge, DÜ Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Hintergrund und 1018523 Lohn und Gehalt: Versorgungsbezug im Mandanten und Mitarbeiter anlegen.