Es hat sich jetzt herausgestellt, dass ein ehemaliger Mitarbeiter bei der falschen Krankenkasse angemeldet wurde (beschäftigt von 03/2015 bis 12/2015; wurde bei der AOK Hessen angemeldet, war aber bei der AOK Bayern versichert). Leider ist das weder den beiden Krankenkassen noch dem Prüfer der DRV aufgefallen. Erst jetzt hat der Mitarbeiter irgendwelche Sozialleistungen beantragt und dabei ist es aufgefallen. Die AOK Bayern fordert korrigierte Meldungen und korrigierte Beitragsnachweise. Wie kann ich das am einfachsten machen? Ist eine ganz normale Änderung der Krankenkasse ab 03/2015 möglich, oder geht das nicht mehr, da mittlerweile 2 Jahreswechsel dazwischenliegen?
Wurde der Januar 2017 schon abgerechnet? Wenn nicht, einfach über die Probeabrechnung versuchen, sollte aber eigentlich gehen.
Wenn der Januar bereits abgerechnet wurde ist m.E. eine Korrektur ins Jahr 2015 nicht mehr möglich.
Beste Grüße
Mirko Haas
Ich habe eben einmal bei mir nachgesehen. Sofern die Januarabrechnung 2017 noch nicht durch ist, geht das zurückblättern nach 2015 noch. Dann sollte die Korrektur in LODAS noch möglich sein. Wenn die Abrechnung Januar 2017 schon durch ist, kommt man ggf. wieder an 2015 ran, wenn man den Abrechnungsstand zurücksetzt. Das ist aber nur eine Vermutung und nicht sicher. Aber in jedem Fall sollte man hier Abschätzen, ob Aufwand und Nutzen noch ein einem vernünftigen Verhältnis stehen. Ansonsten bleibt nur noch SV-net....
Der Januar ist noch nicht abgerechnet - also kann ich es einmal probieren. Was kann denn da schlimmstenfalls passieren? Ich muss gestehen, dass ich eine so lange zurückliegende Korrektur noch nie gemacht habe.
Eigentlich nichts. Richtige Krankenkasse in 2015 anlegen, beim Arbeitnehmer umschlüsseln und dann mal eine Probe anwerfen. Es wird Abweichungen in der SV geben. Entweder bekommt der Arbeitnehmer noch Geld, oder er hat zu viel bekommen und müsste das zurück zahlen. In letzterem Fall ist das m.E. dann ein Netto-Sachbezug, wenn der Arbeitgeber das nicht zurückfordert, der im Januar 2017 dann versteuer und der SV unterworfen werden muss. Oder man lässt das den Prüfer finden ....
Eine DRV-Prüfung hatten wir ja schon, Und eine Lohnsteuer-Prüfung ist eher unwahrscheinlich, aber im Zweifel kann der das auch finden.
Da es mit dem Mitarbeiter ohnehin nur Ärger gab (die falsche KK ist jetzt nur die Kirsche auf der Sahne auf der Torte), will ich den Aufwand so gering wie möglich halten...
Ich werde es heute Nachmittag mal ausprobieren und berichten, ob es geklappt hat.
Hallo Frau Pauler,
das sollte als Nachberechnung funktionieren.
Sie müssen dies aber als Wiederholungsabrechnung Dezember 2016 senden und nicht als Nachberechnung mit der Januar-Abrechnung 2017.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Stimmt. Das hatte ich vergessen zu erwähnen.
Nachdem ich Gott sei Dank nochmal bei der KK nachgehakt habe und erfahren habe, dass der Ehemann der betreffenden Mitarbeiterin, der im gleichen Zeitraum angestellt war, ebenfalls bei der falschen KK angemeldet wurde (dadurch hat sich alles etwas verzögert, weil die KK sich plötzlich nicht mehr sicher war...), habe ich nun den Dezember 2016 wiederholt. Die Probeabrechnung hat zumindest schonmal nichts widersprüchliches ergeben. Wenn die Abrechnung da ist, dann gebe ich nochmal Bescheid, ob es geklappt hat.
Vielen Dank schonmal an alle für die Hilfe!
Hallo nochmal,
es hat tatsächlich alles geklappt. Mit den beiden Krankenkassen habe ich auch telefoniert, die Meldungen sind alle korrekt eingegangen. Das Guthaben bei der "falschen" Krankenkasse wurde dem Mandanten bereits überwiesen, er kann es nun an die "richtige" Krankenkasse zahlen. Damit ist die Sache hoffentlich erledigt 😉
Vielen Dank an alle Helfer!