Ich arbeite Teilzeit im Home-Office in einem Unternehmen als Web-Designer, jetzt sucht mein Arbeitgeber nach einem Hausmeister für das Büro- auf 450 Euro Basis, der sich nach den Geschäftszeiten um die Geschäftsräume kümmert. Kann ich den Job annehmen?
Vom Grundsatz her das gleiche Thema wird gerade hier:
diskutiert.
Kurz zusammengefasst: Nein, das geht nicht. 🙂
Edit: Da war ein Rechtschreibfehlerchen...
Wenn Sie als Webdesingner als Selbstständiger arbeiten dürften Sie denke ich schon für einen Ihrer Kunden auf 450 € Basis arbeiten.
Einmal Hausmeister einmal selbständiger Webdesigner.
Das eine ist Kunde zu Lieferant, das andere AN warum sollte das nicht gehen? Insofern die Tätigkeiten sich ja nicht überschneiden. 🤔
Lieferant - Kunde
Kunde - Lieferant
geht
Lieferant - Kunde
AN - AG nicht?
Auch in RS mit einer Kollegin aus dem Lohn. "Sollte gehen müsste ich mal recherchieren"
DAs geht nur dann, wen eine weitere Firma oder Gesellschaft dazwischengeschaltet ist für die dann der Hausmeister tätig ist.
Ansonsten gilt Einheitlichkeit der Vertragsverhältnisse und damit je AG nur 1 Job.
Von Selbständigkeit war nicht die Rede.
Da kämen ja dann gleich die nächsten Themen:
Scheinselbständigkeit geprüft ? Statusfeststellungsverfahren durchgeführt wenn ja mit welchem Ergebnis , wenn Nein warum nicht ?
@bodensee Ich nahm an das es sich um eine selbstständige Tätigkeit als Webdesigner handelt.
Ansonsten ein AG ein Arbeitsverhältnis!
Die Frage war für mich so abwegig, dass ich sie nicht aus dem Text entnehmen wollte. 🤗
Und dass der AG und Kunde die Scheinselbstständigkeit ausschließt via Feststellungsverfahren --> Usus.
Es steht wirklich in Teilzeit im Text. 🙄😇
Moin,
natürlich kann man den Job annehmen, ok. er ist dann ggf. "normal" steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aber letztlich muss das der Arbeitgeber prüfen und regeln. Dieser trägt ja in aller Regel die Verantwortung und muss ggf. für Fehler gerade stehen.
Warum dies Forum hierfür herhalten soll, vermag ich nicht zu verstehen. Wenn es so sein sollte, dass versucht wird, kostenfrei Wissen abzufragen, sollte man sich vielleicht an Arbeitsrechtler wenden. Als StB darf man ja nicht so allgemein in diesen Dingen beraten.
Nichts für ungut und viel Erfolg bei der Aufbesserung der materiellen Lebensgrundlagen, vor allem gesund bleiben wünscht
WF